Artikel-Archiv:
Sie sind hier: Startseite » Fachartikel & News »
Artikel vom: 25.11.2009
Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Pfandgelder sich in der Regel bilanziell ausgleichen, wenn ein Getränkehändler einerseits an seinen Lieferanten Pfandgelder für die an ihn gelieferten Kästen und Flaschen gezahlt und andererseits von seinen Kunden Pfandgelder in gleicher Höhe vereinnahmt hat.Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 25.11.2009, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.
30.07.2010