Artikel-Archiv:

Sie sind hier: Startseite » Fachartikel & News »

Schrift:

Bundesfinanzhof: Kein Bilanzausweis von Pfandgeldern

Artikel vom: 25.11.2009

Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Pfandgelder sich in der Regel bilanziell ausgleichen, wenn ein Getränkehändler einerseits an seinen Lieferanten Pfandgelder für die an ihn gelieferten Kästen und Flaschen gezahlt und andererseits von seinen Kunden Pfandgelder in gleicher Höhe vereinnahmt hat.

  Anzeige
 


Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich mit diesem Urteil klargestellt, dass es ohne Bedeutung ist, ob das Eigentum an den Flaschen beim Getränkelieferanten bleibt oder ob es auf den Händler und – im Falle des Verkaufs – auf den Kunden übergeht (Az. I R 36/07). Nur wenn besondere Umstände vorlägen, etwa drohende Schadenersatzansprüche der Getränkehersteller, verhalte es sich anders. Dann sei der Händler berechtigt, in seinen Bilanzen insoweit ein Verlustgeschäft auszuweisen.


(BFH / STB Web)


Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 25.11.2009, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

30.07.2010

 
  • Kostenloser Steuerberater-Newsletter
  • Über 5.000 Abonnenten