BilMoG: Rückstellungsabzinsungsverordnung tritt in Kraft
Artikel vom: 25.11.2009
Das Bundesjustizministerium hat die Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen zum 26. November erlassen. Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz war die Abzinsung der Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr verpflichtend eingeführt worden. In der Verordnung wird die Ermittlungsmethodik vorgegeben. Diese sieht vor, dass die jeweiligen Zinssätze auf der Basis eines Durchschnitts der letzten sieben Jahre gebildet werden. Die Deutsche Bundesbank ermittelt für die Restlaufzeiten von einem bis zu 50 Jahren den durchschnittlichen Marktzinssatz und gibt diesen monatlich auf ihren Internetseiten bekannt.
Die Zinssätze sind zwar erst für das Geschäftsjahr 2010 verbindlich anzuwenden. Unternehmen können die neuen Bestimmungen jedoch auch schon freiwillig im laufenden Geschäftsjahr nutzen.
Weiterführende Informationen beim BMJ(BMJ / STB Web)
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