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Berufsbezeichnung mit Bart: 'Nun stellen Sie sich doch nicht so an'

Artikel vom: 25.11.2009

Von Claas Beckmann


Seit genau zwanzig Jahren können Frauen in den steuerberatenden Berufen auch die weibliche Berufsbezeichnung Steuerberaterin wählen. 1989 wurde diese Wahlmöglichkeit geschaffen. Doch darauf hat die Steuerberaterin und Rechtsbeiständin Margrit Ahmling aus Bremen nicht gewartet. Im Alleingang setzte sie 1979 ihren weiblichen Titel schon zehn Jahre früher durch. Zwei runde Jubiläen und ein offenes Ende: Die weibliche Berufsbezeichnung ist bis heute keine Selbstverständlichkeit.


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Voller Stolz nahm Margrit Ahmling 1979 ihre Bestellungsurkunde entgegen. Nach der Mühe des Lernens und den überstandenen Prüfungen durfte sie sich fortan Steuerbevollmächtigter nennen. Aber halt: Steuerbevollmächtigter? Warum nicht Steuerbevollmächtigte?

„Ich konnte mich mit der männlichen Berufsbezeichnung einfach nicht identifizieren“, sagt Ahmling im Rückblick. Und das sagte sie damals der örtlichen Kammer. Sie bestand darauf, als Frau auch eine weibliche Berufsbezeichnung tragen zu dürfen. „Nun stellen Sie sich doch nicht so an“, war die erste Reaktion. Ahmling beharrte. „Dann müssen Sie eine Eingabe an die Kammer richten“, war die zweite Reaktion. Gesagt, getan. Mit höchstem Segen durfte sie fortan „Steuerbevollmächtigte“ auf Geschäftspapiere, Siegel und Kanzleischild nutzen. „Wir mussten uns nicht weiter streiten”, sagt Ahmling und lacht. Im Kollegenkreis war sie fortan als „die Rote“ und als Feministin bekannt.

Einen männlichen Titel zu tragen kommt
Steuerberaterin und Rechtsbeiständin Margit
Ahmling ähnlich unpassend vor wie einen Bart
zu tragen. Aber für das Foto hat sie ihre Optik
an die Berufsbezeichnung Steuerbevollmächtigter
angepasst, mit der sie ihre Karriere starten musste.
Warum ist ihr die weibliche Berufsbezeichnung wichtig? Ahmling überlegt kurz. Geht es um Wichtigkeit oder geht es nicht vielmehr um eine Selbstverständlichkeit? „Ich finde mich hinter der männlichen Berufsbezeichnung nicht wieder“, sagt sie. „Wenn man sich als Frau ernst nimmt, warum sollte man dann einen männlichen Titel tragen?“

Oder die weibliche Form bei anderen Gelegenheiten unterschlagen? Ahmling hat ihre Anschreiben, Mandanteninformationen und Gesellschaftsverträge sprachlich so angepasst, dass beide Geschlechter angesprochen werden. Ahmling gibt sich verwundert: „Wenn ich eine Stellenanzeige verfasse, muss ich die männliche Form doch auch mit erwähnen.“

„Ich will nicht überall ein ,in‘ anhängen“, sagt sie in Anspielung auf das geschlechtsspezifische Suffix. Aber da, wo es um direkte Kommunikation geht, sei es ihr schon wichtig, ob die beiden Geschlechter explizit angesprochen werden oder ob sich das eine nur mitgemeint fühlen darf, während das andere angeredet wird.

„Ich bin altersmilde geworden“, sagt sie, aber sie hat sich einen Sinn für diese kleine Selbstverständlichkeit bewahrt. Seit etwa zehn Jahren, so hat Ahmling mit Wohlwollen beobachtet, bildet die Datev zum Beispiel in Anzeigen auch Berufsträgerinnen ab. Wenn allerdings bei irgendeiner Fortbildung etwa gleich viele Männer wie Frauen sitzen, sich die Erwähnung von Frauen aber mit der Begrüßung „Guten Tag, sehr verehrte Damen und Herren“ schon erschöpft hat – dann lässt die Altersmilde etwas nach.

Zehn Jahre nach Ahmlings Alleingang findet die weibliche Bezeichnung Niederschlag im Vierten Steuerberatungsänderungsgesetz von 1989. Erstmals erlaubt die Regelung in § 43 Abs. 1 Satz 2 Frauen, die Berufsbezeichnung „Steuerberaterin“ oder „Steuerbevollmächtigte“. Der Frauenanteil im Berufsstand steigt mit jedem Jahr. Die Wahl der weiblichen Berufsbezeichnung ist längst kein Stein des Anstoßes mehr, sondern nur noch ein Feld zum Ankreuzen auf dem Bestellungsantrag. Allerdings: Nicht jede angehende Steuerberaterin macht von der 20 Jahre alten Neuerung Gebrauch. Zahlen über die Akzeptanz der weiblichen Bezeichnung unter den Steuerberaterinnen gibt es nicht. „Wir kennen nur die Zahl der männlichen und weiblichen Berufsangehörigen. Wie viele Frauen sich Steuerberaterin nennen, ist uns dagegen nicht bekannt, da dies kein Statistikmerkmal ist“, heißt es von der Bundessteuerberaterkammer.

Eines haben die seit 1989 ernannten Steuerberaterinnen Ahmling voraus: Sie finden die weibliche Berufsbezeichnung schon auf ihrer Bestellungsurkunde, die von Steuerbevollmächtigter Margrit Ahmling wurde nie nachträglich angepasst.


(STB Web)


Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 25.11.2009, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

07.02.2012

 
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