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Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf für Wachstumsbeschleunigung

Artikel vom: 10.11.2009

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Das Bundeskabinett hat am 09.11.2009 ein Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums auf den Weg gebracht. Mit einem jährlichen Entlastungsvolumen von insgesamt knapp 8,5 Milliarden Euro will die Regierung Wachstumshemmnisse beseitigen und den Weg aus der Krise meistern.

Hierzu gehören laut Gesetzentwurf Erleichterungen für Familien und Unternehmen sowie Korrekturen bei der Erbschaftsteuer und im Bereich Erneuerbare Energien. "Wir wollen es den Unternehmen erleichtern, die unmittelbaren Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise zu verkraften und so ihre führende Position im internationalen Wettbewerb zu verteidigen", begründet das Bundesfinanzministerium den Entwurf.


1. Familien:

Für Familien sieht der Gesetzentwurf ab dem 1. Januar kommenden Jahres steuerliche Entlastungen vor. Dazu sollen die steuerlichen Freibeträge für Kinder von insgesamt 6.024 Euro auf 7.008 Euro für jedes Kind steigen. Damit auch Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen profitieren, ist gleichzeitig geplant, das Kindergeld für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 Euro zu erhöhen.


2. Unternehmen:
  • Bei der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) sollen Unternehmer wieder die frühere Regelung zur Sofortabschreibung bis 410 Euro netto nutzen können. Die Pool-Vorschrift, nach der für GWG zwischen 150 und 1.000 Euro ein jährlicher Sammelposten zu bilden ist, soll weiterhin als Wahlrecht dazu erhalten bleiben.

  • Die Zinsschranke soll abgemildert werden, indem eine dauerhafte Freigrenze von 3 Millionen Euro eingezogen wird.

  • Die bislang befristete Sanierungsklausel mit der Möglichkeit von Verlustvorträgen soll unbefristet gelten.

  • Bei Grundstücksübergängen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen von Unternehmen soll es Erleichterungen bei der Grunderwerbsteuer geben.

  • Für Hotel- und Gastronomiebetriebe soll der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Beherbergungsleistungen eingeführt werden.

3. Erbschaftsteuer
  • Die Steuersätze für erbende Geschwister, Nichten und Neffen sollen von derzeit 30 bis 50 Prozent auf 15 bis 43 Prozent gesenkt werden.

  • Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigen sollen künftig nicht mehr der Lohnsummenregelung unterliegen.

  • Der Zeitraum, in dem ein Unternehmen weitergeführt werden muss, um von der Erbschaftsteuer befreit zu werden, soll von sieben auf fünf Jahre herabgesetzt werden.

4. Erneuerbare Energien

  • Die steuerlichen Entlastungssätze für reine Biokraftstoffe sollen nicht reduziert werden.

  • Die Vergütung für die Stromeinspeisung von modular aufgebauten Anlagen soll so erhöht werden, dass ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb der Anlagen ermöglicht wird.

Das Gesetz wird jetzt auf den parlamentarischen Weg gebracht, so dass es noch zu Änderungen kommen kann. Es soll aber noch in diesem Jahr verabschiedet werden, um zum 1. Januar 2010 in Kraft treten zu können.

Den Gesetzentwurf in voller Länge können Sie hier nachlesen.


(BMF / DBTG / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 10.11.2009, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

07.02.2012

 
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