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Artikel vom: 03.11.2009
Durch die Wirtschaftskrise sind zahlreiche Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen. Um die dadurch entstandene finanzielle Lücke zu schließen, entscheiden sich viele zusätzlich für einen Minijob. Hierbei kann monatlich bis zu 400 Euro dazu verdient werden, ohne dass Abgaben oder Steuern anfallen. Doch Achtung! Der Minijob muss unter Umständen auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden. Darauf weist die OFD Koblenz hin.
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Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 03.11.2009, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.
07.02.2012