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Offenlegung: Kostensenkung beim elektronischen Bundesanzeiger

Artikel vom: 14.09.2009

Wie das Bundesjustizministerium heute mitteilte, senkt die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH mit Wirkung ab 1. Oktober 2009 die Preise für die verpflichtende Offenlegung von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger. Danach wird der Fixpreis bei Anlieferung des Jahresabschlusses im Standardformat XML/XBRL künftig 30 EUR statt bisher 35 EUR für kleine Gesellschaften betragen. Für mittelgroße Gesellschaften beläuft sich der Preis auf 48 EUR statt bisher 55 EUR.

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Unternehmen in Deutschland sind seit Anfang 2007 verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse im Internet offenzulegen. Sie müssen diese zur Veröffentlichung zentral beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers, der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH in Köln einreichen. Dies betrifft alle Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter. Die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH stellt im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz die Publikationsplattform des elektronischen Bundesanzeigers (www.ebundesanzeiger.de) zur Verfügung.

Die Unterlagen müssen elektronisch beim Bundesanzeiger eingereicht werden, nur für eine Übergangszeit bis Ende 2009 ist die Papierform noch gestattet. Da der Bearbeitungsaufwand je nach geliefertem Datenformat unterschiedlich ist, hängt die Höhe des Entgelts für die Veröffentlichung vom Anlieferungsformat ab. Etwa 80 % aller Unternehmen nutzen bereits das kostengünstige Standardformat XML/XBRL. Durch die Preissenkungen wird die Offenlegung des Jahresabschlusses für die weitaus meisten der kleinen und mittelgroßen offenlegungspflichtigen Gesellschaften deutlich günstiger.


(BMJ / STB Web)


Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 14.09.2009, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

09.02.2012

 
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