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Ansichtssache: Gewerbe in Mietwohnung

Artikel vom: 22.07.2009

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(STB Web) Wie der BGH kürzlich entschied, müssen Vermieter gewerbliche oder freiberufliche Aktivitäten ihrer Mieter in der Wohnung nicht dulden. Ausnahmen sind möglich, wenn es sich nach Art und Umfang um eine Tätigkeit handelt, von der auch bei einem etwaigen Publikumsverkehr keine weitergehenden Einwirkungen auf die Mietsache oder die Mitmieter ausgehen als bei einer üblichen Wohnungsnutzung (STB Web berichtete).



© Peter Kreuselberg

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 22.07.2009, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

04.02.2012

 
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