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5,3 Millionen Einsprüche bei den Finanzämtern

Artikel vom: 14.07.2009

Im vergangenen Jahr haben deutsche Steuerzahler rund 5,3 Millionen Einsprüche gegen Entscheidungen des Finanzamts eingelegt. Wie das Bundesfinanzministerium in Berlin außerdem mitteilt, sind bei dieser Zahl die Einsprüche im Lohnsteuerermäßigungsverfahren gegen die Entfernungspauschale nicht erfasst. Rund 42 % der Einsprüche gingen zu Gunsten der Steuerzahler aus.

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2008 ist die Zahl der Einsprüche bei den Finanzämtern um 5,2 % auf knapp 5,3 Millionen gestiegen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums wurden rund 42 Prozent per Abhilfe erledigt, der Verwaltungsakt wurde also teilweise oder ganz aufgehoben. In der Statistik nicht erfasst sind die Einsprüche, die im Lohnsteuerermäßigungsverfahren gegen die Neuregelung der Entfernungspauschale eingelegt wurden.

Zum 31. Dezember 2008 waren noch knapp 6,7 Millionen Einsprüche unerledigt; ein Großteil der zugrunde liegenden Verfahren ist ausgesetzt oder ruht und kann daher von den Finanzämtern noch nicht abschließend bearbeitet werden. Geklagt wurde im vergangenen Jahr in 1,3 % der Einspruchsfälle.

Foto: RA/StB
Volker Schmidt
Steuerberater Volker Schmidt von der Stuttgarter Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass im Gegensatz zu früheren Jahren neue Regeln beachtet werden müssen: „Das Finanzamt darf jetzt Einsprüche schneller und effektiver bearbeiten. Die Behörde kann vorab nur über Teile des Einspruchs entscheiden, früher blieb der gesamte Steuerbescheid grundsätzlich in vollem Umfang offen. Zudem darf das Finanzamt jetzt anhängige Einsprüche durch öffentliche Bekanntgabe zurückweisen, wenn Gerichte im Sinne des Fiskus entscheiden.“ Diese neue Regelung gelte auch für bereits eingelegte Einsprüche.


(BMF / Ebner Stolz Mönning Bachem / STB Web)


Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 14.07.2009, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

07.02.2012

 
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