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Abgeltungsteuer: Die wichtigsten Beratungsempfehlungen

Artikel vom: 22.10.2008

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ashok_riehmDie Abgeltungsteuer betrifft zwar alle Anleger, aber sie trifft nicht alle gleichermaßen. Ebenso werden einige Anlageformen zukünftig vorteilhafter sein und andere Anlageformen deutlich höher besteuert werden als bisher. Die neue Steuer ändert direkt die Rendite der Geldanlagen. Zinsen werden niedriger besteuert, und Kleinaktionäre kommen schlechter weg. STB Web erfragte die wichtigsten Beratungsempfehlungen.

STB Web:

Herr Riehm, 25 Prozent reichen ja nicht - wie hoch fällt die Abgeltungsteuer denn nun genau aus?

Ashok Riehm:
Zu den 25 Prozent kommt in jedem Fall noch der 5,5-prozentige Soli. Als Mitglied einer Kirche kommt noch mal die Kirchensteuer mit acht bis neun Prozent hinzu.

STB Web:
Welche Anlagen bleiben komplett verschont?

Ashok Riehm:

Die Abgeltungsteuer greift nicht bei Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Riester- und Rürup-Verträgen, Verkäufen von Münzen, Gold, Kunstgegenständen und Verkäufen von Immobilien oder geschlossenen Fondsmodellen.

STB Web:
Was ändert sich bei Zinsanlagen?

Ashok Riehm:
Ab 1. Januar 2009 gilt für alle Zinseinkünfte die Abgeltungsteuer von 26,4 Prozent inklusive Soli. Das bedeutet insbesondere für Sparer mit hohem Jahreseinkommen eine Steuererleichterung. Die noch bis Ende 2008 geltende Zinsabschlagsteuer ist nur vorläufig. Anleger müssen ihre Kapitalerträge nächstes Jahr zum letzten Male dem Finanzamt melden. Der Fiskus zählt dann alle Einkünfte zusammen und setzt eine Erstattung oder Nachzahlung fest - je nach dem persönlichen Steuersatz. Ab 2009 verzichtet das Finanzamt auf die Erklärung der Kapitalerträge.

STB Web:
Wann ist es sinnvoll, Kapitalertragsteuer auch bei höheren Einkommen in der Steuererklärung anzugeben?

Ashok Riehm:
Das macht in drei Fällen Sinn: Erstens wenn Mandanten ihren Sparerpauschbetrag erst nachträglich ausschöpfen können, weil sie ihre Freistellungsaufträge falsch auf verschiedene Banken verteilt hatten. Zweitens wenn Verluste aus alten Aktiengeschäften mit neuen Veräußerungsgewinnen verrechnet werden sollen und drittens wenn Geld im Ausland angelegt wurde. Die Banken behalten jenseits der deutschen Grenze keine Abgeltungssteuer ein, die Einnahmen müssen nachträglich versteuert werden.

STB Web:
Wie lassen sich künftig Kursverluste verrechnen?

Ashok Riehm:
Verluste aus Aktienverkäufen können Sie künftig nur noch mit Gewinnen aus diesen Geschäften verrechnen. Bislang dürfen Anleger ihre Aktienverluste noch mit Gewinnen aus anderen Spekulationsgeschäften ausgleichen.

STB Web:
Können Sie Verluste aus Aktienverkäufen weiterhin mit künftigen Gewinnen verrechnen?

Ashok Riehm:
Ja. Sie können diese Verluste zeitlich unbegrenzt nutzen. Es kommt ab 2009 aber nicht mehr darauf an, dass Sie Verluste mit Aktien innerhalb der Spekulationsfrist erlitten haben - diese 1-Jahres-Frist fällt weg. Für Altverluste greift eine Übergangsregelung: Sie können diese Miesen noch bis 2013 mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnen. Diese Übergangsregelung gilt für alle vom Finanzamt anerkannten Verluste aus Aktien mit Kaufdatum bis 31. Dezember 2008, die höchstens ein Jahr im Depot lagen.

STB Web:
Schmälert die neue Steuer meine Rentenversicherungen?

Ashok Riehm:
Nein. Renten werden bisher nur mit dem Ertragsanteil besteuert - nach Ihrem persönlichen Steuersatz. Bei Lebensversicherungen bleibt alles wie bisher: Alle Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, sind komplett steuerfrei. Für Lebensversicherungen ab dem 1. Januar 2005 gilt: Wird die Police nach Ihrem 60. Geburtstag ausgezahlt, müssen Sie die Hälfte des Gewinns mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Voll steuerpflichtig bleiben Verträge, die kürzer als zwölf Jahre laufen.

STB Web:
Was gilt für Aktienfonds?

Ashok Riehm:
Ausgeschüttete Kursgewinne unterliegen ab 2009 in voller Höhe der Abgeltungsteuer, ebenso Zinsen und Dividenden. Bei thesaurierenden Fonds müssen Sie Zinsen und Dividenden jährlich versteuern, Kursgewinne auf Fondsebene bleiben steuerfrei. Erst beim Verkauf der Anteile greift der Fiskus zu.

STB Web:
Und bei Immobilienfonds?

Ashok Riehm:
Auf Erträge aus Offenen Immobilienfonds zahlen Sie ab 2009 pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer. Das gilt auch für Veräußerungsgewinne aus nach dem 31. Dezember 2008 gekauften Anteilen. Verkaufen Sie aber Anteile an einem Geschlossenen Immobilienfonds, bleiben sie steuerfrei, wenn seit dem Kauf der Anteile mindestens zehn Jahre verstrichen sind. Sonst gilt der individuelle Steuersatz.

STB Web:

Wie wirkt sich die Abgeltungsteuer auf die beliebte Praxis der Vermögensübertragung auf die eigenen Kinder aus?

Ashok Riehm:
Es kann sich nach wie vor lohnen, Vermögen auf die Kinder zu übertragen. Ein Kind ohne sonstige Einkünfte kann ab 2009 Kapitalerträge bis zu 46.000 Euro pro Jahr günstiger versteuern als seine Eltern. Verdient das Kind aber selbst Geld, tendiert der Steuervorteil ab 15.000 Euro gegen null.

Herr Riehm, vielen Dank für das Gespräch!


Hinweise zum Autor

Ashok Riehm ist Consultant in der RIEHM Steuerberatungskanzlei. Der Arztsohn ist nach verschiedenen Führungspositionen im mittlerem Management, in denen er Personalverantwortung für 75 Mitarbeiter getragen hat und nationale wie internationale (China, Japan, USA, Spanien) Aufgabenfelder zu verantworten hatte, in die Steuerberatungskanzlei RIEHM in Berlin eingetreten. Bewogen hat ihn dazu die Überzeugung, als Dienstleister sein Wissen und seine Erfahrung optimal für den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen und Praxen einsetzen zu können. Er bringt sein Wissen und seine Erfahrungen besonders in der Wirtschaftsberatung und der Existenzgründungsberatung ein. Darüber hinaus hat Ashok Riehm die Ausbildung zum Wirtschaftsmediator bei der Bundessteuerberaterkammer absolviert. Außerdem ist er Autor zahlreicher Fachartikel und Bücher, u. a. des Buches "Bankkredit adieu! Die besten Finanzierungsalternativen: Neue Wege für die Kapitalbeschaffung".

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 22.10.2008, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

30.07.2010

 
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