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Artikel vom: 22.07.2008

Der Abschluss eines nicht zertifizierten Riestervertrages über den Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge empfiehlt sich nur in Ausnahmefällen. So etwa bei Arbeitnehmern, bei denen davon auszugehen ist, dass sie im Ruhestand privat oder freiwillig krankenversichert sein werden, den Arbeitgeber voraussichtlich nicht mehr wechseln und eine Auszahlung für den Wohnungsbau nicht benötigen. Für alle anderen Förderberechtigten sollte nur ein privater, zertifizierter Riestervertrag abgeschlossen werden.
Erbringt der Arbeitgeber keinerlei Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge, so empfehle ich selbst dann den Riesterweg zu beschreiten, wenn die erwartete Nettorente bei der betrieblichen Altersvorsorge geringfügig höher sein sollte als auf dem Riesterweg. Denn "riestern" können Sie auch während längerer Krankheit, Arbeitslosigkeit oder etwa Kindererziehung. Zudem kann ein Riestervertrag bei einem Arbeitgeberwechsel ohne Komplikationen weiter bespart werden.
Der Riesterweg sollte aber auch wegen der sprungfixen Zulagenförderung vorrangig beschritten werden. Dies erklärt sich wie folgt: Angenommen Sie verdienen 60.000 Euro (ledig), Ihr Grenzsteuersatz liegt bei 42 Prozent (ohne SolZ u. KiSt) und Sie betreiben betriebliche Altersvorsorge bis zum steuerfrei geförderten Maximalbeitrag (362 Euro mtl.). Zur Schließung einer Versorgungslücke möchten Sie noch den Riesterweg beschreiten. Ihr monatliches Sparpotenzial für Altersvorsorge soll max. 300 Euro betragen.
Haben Sie dadurch für die betriebliche Altersvorsorge bereits rd. 180 Euro mtl. angelegt, so verbleibt für den Riesterweg nur noch ein Betrag von 120 Euro. Da aber auf dem Riesterweg ein Eigenbeitrag von 4 Prozent (rd. 163 Euro mtl. ohne Zulagen) zu leisten ist, wird Ihnen die Riesterzulage proportional gekürzt, wodurch die Förderquote auf dem Riesterweg deutlich geschmälert wird.
Es wäre daher besser, zuerst den Riesterweg bis zum Mindesteigenbeitrag (abzgl. Zulagen) zu beschreiten, dann erhalten Sie auf jeden Fall die volle Förderquote. Wenn Sie erst an zweiter Stelle die betriebliche Altersvorsorge mit dem restlichen Sparpotenzial bedienen, gibt es keine Hürden zu überwinden, da ein Mindestbeitrag nicht erbracht werden muss. Die Steuerersparnis und ggf. Sozialabgabenersparnis greift hier vom ersten Euro an.
Starterbonus für Berufseinsteiger und junge Erwachsene
Junge Vorsorgesparer erhalten erstmals für das Vorsorgejahr 2008 neben der Grundzulage (154 Euro) einen "Starterbonus" in Form einer Zulage in Höhe von 200 Euro. Diesen Bonus erhalten einmalig nicht nur junge Erwachsene die einen Riestervertrag ab dem Jahr 2008 abschließen, sondern alle, die bereits früher einen Riestervertrag abgeschlossen und zu Beginn des jeweiligen Vorsorgejahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für das Sparjahr 2008 sind damit die Geburtsjahrgänge 1983 und jünger begünstigt.
Wichtig: Für die Gewährung dieser einmalig erhöhten Zulage ist die Erbringung des Mindesteigenbeitrags erforderlich. Anderenfalls wird der Starterbonus ebenso wie die Grundzulage gekürzt. Ich empfehle, zumindest im Jahr 2008 den Mindesteigenbeitrag exakt zu berechnen und in den Riestervertrag einzuzahlen. Für die Folgejahre gilt diese Aussage gleichermaßen im Jahr des Vertragsabschlusses.
Karl-Heinz Herrmann, Steuerberater (und gelernter Bankkaufmann), ist Gesellschafter der Steuerberatersozietät J. Vilsmeier & K.-H. Herrmann in Dingolfing. Neben Vorträgen rund um die Altersvorsorge für Vorsorgesparer und Seminaren für Altersvorsorgeexperten, ist die Kanzlei Herausgeberin der u.a. von MdB Walter Riester empfohlenen Broschüre "Riester-, Eichel- oder Rüruprente?", Ausgabe 2008, die über die Website der Kanzlei bezogen werden kann. MdB Walter Riester schreibt über die Broschüre u.a. "...ich halte Ihre in mehrfacher Hinsicht für die Beste...".Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 22.07.2008, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.
30.07.2010