Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, muss er spätestens nach drei Kalendertagen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen. Zwar ist der Arbeitgeber nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz berechtigt, die Vorlage schon früher zu verlangen. Es ist jedoch bislang unter Juristen umstritten, ob der Arbeitgeber dafür einen besonderen Anlass braucht. weiterlesen