02.12.2016 | Arbeitsmarkt

Rund 26.000 Betriebe nutzen On-Site-Werkverträge

Rund 26.000 Betriebe nutzten im vierten Quartal 2015 On-Site-Werkverträge, also Werkverträge zwischen Betrieben, bei denen die Arbeiten auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers ausgeführt werden. Sie betrafen etwa 212.000 Beschäftigte, die im Rahmen dieser On-Site-Werkverträge auf dem Betriebsgelände der Auftraggeber tätig waren.

Bei On-Site-Werkverträgen unterliegen die dabei eingesetzten Beschäftigten nicht dem Weisungsrecht des Auftraggebers, sondern des Werkvertragsbetriebes, was einen wesentlichen Unterschied zur Zeitarbeit darstellt. On-Site-Werkverträge sind in allen Wirtschaftsbereichen zu finden, wobei es die meisten dieser Verträge im Bereich Ernährung/Textil/Bekleidung/Möbel gibt, gefolgt vom Baugewerbe und dem Bereich Information und Kommunikation. Großbetriebe greifen häufiger auf sie zurück als kleine und mittlere Betriebe.

Zu den wichtigsten Motiven für die Nutzung von On-Site-Werkverträgen gehört laut einer ergänzenden qualitativen Befragung von 30 Betrieben, dass die betreffenden Arbeiten nicht oder nicht mehr zum Kerngeschäft gehören und dass dafür kein eigenes Personal gebunden werden soll. Häufig wird auch der Mangel an qualifiziertem Personal genannt. Zudem stellen Einsparungen in der Personalverwaltung sowie eine Steigerung der betriebsinternen Flexibilität bei der Auftragserfüllung wichtige Motive dar. Die im Rahmen von On-Site-Werkverträgen ausgeführten Arbeiten sind breit gefächert. Sie reichen von einfachen Arbeiten wie Reinigung und Grünanlagenpflege bis hin zu hochqualifizierten Tätigkeiten wie spezialisierten Bau- und Montagetätigkeiten oder Projektentwicklung.

Das zeigen Daten der IAB-Stellenerhebung, einer repräsentativen Befragung von 12.900 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

(IAB / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 02.12.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.