20.09.2016 | Studie

Warten aufs Geld ist Alltag

Für 83,7 Prozent der Unternehmen in Deutschland sind Zahlungsverzögerungen ihrer Kunden Alltag, trotz der guten Konjunkturlage der deutschen Wirtschaft. Das ist Ergebnis einer neuen Coface-Befragung zum Zahlungsverhalten im Geschäft zwischen Unternehmen.

Am ausgeprägtesten sind Zahlungsverzögerungen bei Unternehmen, die vorrangig vom Exportgeschäft abhängig sind. Sie verbuchen zu fast 90 Prozent Verzögerungen, bei den auf den deutschen Markt konzentrierten Unternehmen sind es 82,8 Prozent. Generell müssen deutsche Unternehmen mehrheitlich maximal 60 Tage auf ihr Geld warten.

Unterschiede nach Branchen

Der Anteil der Unternehmen, die Zahlungsverzögerungen erleiden müssen, schwankt über die 13 betrachteten Branchen hinweg um rund zehn Prozentpunkte um den Durchschnitt. Am stärksten betroffen von Zahlungsverzögerungen ist mit deutlichem Abstand der Bereich Textil/Leder/Bekleidung mit einem Anteil von 94,4 Prozent, gefolgt von den Sektoren Papier/ Verpackung/Druck (89,3 Prozent) sowie Holz/Möbel (87,5 Prozent). Am wenigsten betroffen von Zahlungsverzögerungen sind die Mechanik-/Präzisionsindustrie mit „nur“ 75,0 Prozent. Auch die Branchen Kfz-/Fahrzeugindustrie (78,8 Prozent) sowie der Großhandel (81,0 Prozent) notieren unter dem Durchschnitt.

Finanzielle Schwierigkeiten sind Hauptgrund

Gefragt nach dem Hauptgrund für Zahlungsverzögerungen, antwortet mehr als jedes zweite Unternehmen mit finanziellen Schwierigkeiten ihrer Kunden. Dagegen spielen wirtschaftliche Streitfälle, beispielsweise um die Produktqualität, eine nachgeordnete Rolle (9,4 Prozent). Auch Betrugsfälle sind gerade einmal bei 3,8 Prozent Hauptursache.

Vergleichsweise kurz im internationalen Vergleich sind die Zahlungsfristen der deutschen Unternehmen. Bei gut 56 Prozent beträgt die durchschnittliche Zahlungsfrist bis 30 Tage. Nimmt man noch das Zahlungsziel 60 Tage hinzu, gewähren mehr als 92 Prozent der Unternehmen im Durchschnitt Zahlungsziele von bis zu 60 Tagen.

(Coface / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 20.09.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.