12.09.2016 | Pharmabranche

Arzneimittel-Rücknahmeverfahren wird 30 Jahre alt

Als einen freiwilligen Beitrag zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit hat der vollversorgende Großhandel im Sommer 1986 das einheitliche APG-Rücknahmeverfahren für verschreibungspflichtige Arzneimittel eingeführt. Es wird auch heute nahezu unverändert durchgeführt.

Rückrufe von Arzneimitteln auf Veranlassung der Aufsichtsbehörden oder der pharmazeutischen Unternehmer müssen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen durchgeführt werden. Die zentrale Organisation wird allerdings nicht mehr vom Bundesverband PHAGRO im Namen des Arbeitskreises Pharmazeutischer Großhandelsverbände (APG), sondern von der PHAGRO Tochtergesellschaft PSG PHAGRO-Service-GmbH durchgeführt. Wird vom pharmazeutischen Unternehmer eine Rücknahme über den Großhandel gewünscht, so organisiert die PSG entsprechend der vereinbarten Rückgabemodalitäten Rücksendungen aus den Apotheken an den pharmazeutischen Großhandel, der seinerseits dann alle bei ihm eingehenden Rückrufarzneimittel an den betreffenden pharmazeutischen Unternehmer weiterleitet.

Das Verfahren soll zur Arzneimittelsicherheit beitragen und für die Beteiligten Kosten sparen. Die Veröffentlichung erfolgt zentral in der Pharmazeutischen Zeitung und der Deutschen Apothekerzeitung. Durch das mit allen erforderlichen Angaben vorgedruckte einheitliche APG-Rücknahmeformular, in das Apotheken nur noch ihre individuellen Angaben eintragen müssen, soll der Organisationsaufwand für minimiert werden. Zudem sollen unwirtschaftliche Einzelrücksendungen an Großhandlungen bzw. pharmazeutische Unternehmer vermieden werden.

Als Bindeglied zwischen der pharmazeutischen Industrie und den Apotheken will der vollversorgende pharmazeutische Großhandel dazu beitragen, die gesetzlich geforderte schnelle, sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit allen nachgefragten Arzneimitteln sicherzustellen, so PHAGRO in seiner Pressemitteilung.

Weitere Informationen zum Verfahren unter http://www.phagro-service.de.

(PHAGRO / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 12.09.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.