08.08.2016 | Bundesarbeitsgericht

Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses rechtens?

Das kirchliche Arbeitsrecht kennt Vorschriften, die auch die persönliche Lebensführung der Arbeitnehmer regeln. So ist etwa eine erneute Eheschließung nach einer vorausgegangenen Scheidung für Arbeitgeber, die institutionell mit der katholischen Kirche verbunden sind, ein Problem, das zur Kündigung führen kann. Ob dies rechtens ist, soll jetzt der EUGH klären.

Das Bundesarbeitsgericht hat den Gerichtshof der Europäischen Union aufgefordert, die Auslegung der Richtlinie, die die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf regelt, zu untersuchen. Hintergrund ist die Klage eines Chefarztes, dem die katholische Kirche nach seiner Wiederverheiratung gekündigt hatte. Seine Klage gegen die Kündigung verlief durch zwei Instanzen erfolgreich, erst das Bundesverfassungsgericht hob die für den Arzt positiven Beschlüsse schließlich auf und verwies die Sache zurück an das Bundesarbeitsgericht.

Strittig ist eine Norm aus der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse, die den Abschluss einer nach dem Glaubensverständnis und der Rechtsordnung der Kirche ungültigen Ehe als einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß begreift, der eine Kündigung rechtfertigen kann. Die Weiterbeschäftigung ist danach sogar grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Loyalitätsverstoß von einem leitenden Mitarbeiter - wie einem Chefarzt - begangen wird.

(BAG / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 08.08.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.