12.07.2016 | Arzthaftung

Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs bei Blutproben

Am 27. Juni 2016 verurteilte das Amtsgericht München einen 56-jährigen Arzt wegen Betruges in 31 Fällen zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro (80 Tagessätze zu je 250 Euro).

Seit dem Jahr 2010 hatte der Arzt eine Vereinbarung mit einem Speziallabor: Wenn er eine Blut-Untersuchung der Klassen MIII oder MIV für Privatpatienten benötigte, übersandte er die Proben an das Speziallabor. Dort wurden die Proben nach seinen Analysewünschen fachlich und medizinisch korrekt untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden ihm anschließend, oft per Datenfernübertragung, übermittelt, teils gekoppelt mit Therapievorschlägen oder sonstigen Hinweisen.

Eigentlich hätte das Speziallabor direkt mit den Privatpatienten die Untersuchungen abrechnen müssen. Stattdessen vereinbarte der Arzt mit dem Labor, dass er die Untersuchungen gegenüber den Privatpatienten selbst abrechnet und das Labor ihm gegenüber die durchgeführten Untersuchungen mit dem günstigen Abrechnungsfaktor 0,6 statt des korrekten Faktors 1,15 in Rechnung stellt. Gegenüber seinen Patienten verlangte er jedoch den Faktor 1,15 und spiegelte vor, dass er die Leistung selbst erbracht hat. Dem Arzt konnte das Gericht im Zeitraum von Februar 2012 bis Mai 2013 insgesamt 31 solcher Fälle nachweisen, wobei insgesamt 99 Patienten betroffen waren. Der Arzt machte einen unberechtigten Gewinn in Höhe von 6510,60 Euro.

Das Gericht stellt in dem Urteil fest: „Der Angeklagte hat von Anfang an die Fehlerhaftigkeit seiner Abrechnung für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen, sich in keiner Weise kundig gemacht, obwohl ihm die Problematik bewusst war und er sich bewusst für eine Abrechnung mit dem erhöhten Faktor 1,15 …entschieden hatte.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(AG München / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 12.07.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.