09.07.2016 | Bundesrat

Änderungen bei Hartz-IV-Verfahren und Insolvenzrecht

Der Bundesrat hat am 8. Juli 2016 Vereinfachungen bei der Bearbeitung von Hartz-IV-Anträgen zugestimmt. Zusätzlich enthält das Gesetz eine Änderung im Insolvenzrecht.

Hartz-IV-Leistungsempfänger können damit künftig schneller und einfacher Klarheit über das Bestehen und den Umfang ihrer Ansprüche erhalten. Das Gesetz vereinfacht die teils sehr komplexen Verfahrensvorschriften und -abläufe für die Mitarbeiter in den Jobcentern.

Dies betrifft insbesondere die zahlreichen Verknüpfungen des Sozialgesetzbuchs II mit anderen Rechtsgebieten. Betroffen sind u.a. Regelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen, zu den Anspruchsvoraussetzungen sowie den Bedarfen für Unterkunft und Heizung. Auch die Schnittstelle zwischen der Ausbildungsförderung nach dem BAföG und der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde verbessert, um die Ausbildungsaufnahme zu erleichtern.

Aktive Arbeitsförderung durch Jobcenter

Personen, die neben Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld auch Arbeitslosengeld II beziehen, erhalten künftig Leistungen der aktiven Arbeitsförderung von den Agenturen für Arbeit. Über 30-jährige Berufsschüler bekommen künftig ausnahmsweise Zuschüsse zum Lebensunterhalt, wenn die Fortsetzung der Ausbildung für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zwingend erforderlich ist.

Die Änderungen gehen auf Vorschläge einer Bund-Länderarbeitsgruppe „Rechtsvereinfachung“ zurück.

Ausnahmen beim Insolvenzrecht

Zusätzlich enthält das Gesetz eine Änderung im Insolvenzrecht: Für Unternehmen, deren momentane Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle und des Hochwassers vom Mai und Juni 2016 beruht, ist die Insolvenzantragsfrist bis zum Ende des Jahres ausgesetzt.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Es soll bis im Wesentlichen im Monat nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

(Bundesrat / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 09.07.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.