06.07.2016 | Europäische Kommission

Panama Papers: EU bereitet die nächsten Schritte gegen Steuermissbrauch vor

Die Europäische Kommission hat die nächsten Schritte ihrer Kampagne für mehr Steuertransparenz und gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung in der EU vorgestellt, bei denen die durch die jüngst über die Medien durchgesickerten Informationen - Stichwort „Panama Papers“ - bekannt gewordenen Probleme berücksichtigt wurden.

(Foto: © Grecaud Paul - Fotolia.com)

Parallel zu dem heutigen Vorschlag zur Änderung der vierten Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche legt die Kommission auch eine Mitteilung vor, in der sie die Schwerpunkte ihrer Bemühungen um gerechtere, transparentere und wirksamere Besteuerung darlegt.

Dazu hat die Kommission vorgeschlagen, dass Steuerbehörden Zugang zu nationalen Informationen über Geldwäsche haben sollten, insbesondere Informationen über wirtschaftliches Eigentum und Sorgfaltsprüfung. Sowohl bestehende als auch neue Konten sollen einer Sorgfaltsprüfung unterzogen werden. Dadurch werde vermieden, dass Konten, die möglicherweise für illegale Aktivitäten genutzt werden, unentdeckt bleiben. Angesichts des internationalen Charakters von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung will die Kommission prüfen, wie die Mitgliedstaaten ihre Informationen über wirtschaftliche Eigentümer von Unternehmen und Trusts automatisch austauschen könnten.

Maßnahmen gegen aggressive Steuerplanung und Informantenschutz

Mittlerweile sei klar, dass einige Steuerberater und Finanzintermediäre eine zentrale Rolle bei der Begünstigung von Steuervermeidung gespielt haben. Die Kommission will daher prüfen, wie die Aktivitäten von Steuerberatern besser beobachtet werden können, und abschreckende Maßnahmen gegen diejenigen einführen, die aggressive Steuerplanung fördern und ermöglichen.

Ein weiterer Punkt ist der Schutz von Informanten: Das Europäische Parlament und andere Gruppen der Zivilgesellschaft haben stärkere Maßnahmen zum Schutz derjenigen gefordert, die derartige Verfehlungen im Interesse der Öffentlichkeit publik machen. Derzeit schützt das EU-Recht Informanten in sektorbezogenen Rechtsvorschriften, z. B. im Zusammenhang mit Marktmissbrauch. Die Kommission wird prüfen, ob weitere sektorübergreifende oder sektorspezifische Maßnahmen für einen besseren Schutz von Informanten erforderlich sind.

Nächste Schritte

Der Vorschlag für Informationszugang für Steuerbehörden (Änderung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden in Steuerangelegenheiten) wird dem Europäischen Parlament zur Stellungnahme und dem Rat zur Annahme übermittelt. Die vorgeschlagenen Änderungen an der Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche sollten vom Europäischen Parlament und vom Rat als Gesetzgeber angenommen werden. Die Kommission wird die in der Mitteilung dargestellten Maßnahmen in den nächsten Monaten konkretisieren und entscheiden, auf welcher Handlungsebene der EU diese Maßnahmen am besten umgesetzt werden können.

(EU / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 06.07.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.