02.07.2016 | Existenzgründer

Gründerwettbewerb für digitale Startups

Über 2400 Beiträge in zehn Runden und rund 670 neu gegründete Unternehmen: Das ist die beeindruckende Bilanz des Gründerwettbewerbs für digitale Startups. Jetzt geht der Wettbewerb in eine neue Runde: Ab 1. Juli 2016 können sich Startups mit innovativen Geschäftsideen bewerben, die auf modernen Informations- und Kommunikationstechnologien basieren.

Im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens werden im "Gründerwettbewerb - Digitale Innovationen" bis zu sechs Gründungsideen mit Hauptpreisen von jeweils 32.000 Euro und bis zu 15 weitere Gründungsideen mit jeweils 7.000 Euro ausgezeichnet. Alle Preisträger erhalten ein umfangreiches Angebot aus Coaching, Mentoring und Vernetzungsaktivitäten. Darüber hinaus erhält jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer eine schriftliche Bewertung der Ideenskizze hinsichtlich Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken. Die Preisträger werden im März 2017 auf der CeBIT in Hannover ausgezeichnet.

Sonderpreise "Digitale Bildung" und "Big Data"

In der ersten Wettbewerbsrunde des neuen Gründerwettbewerbs werden zwei Sonderpreise in Höhe von jeweils 10.000 Euro ausgeschrieben. Der Sonderpreis "Digitale Bildung" richtet sich an Startups und junge Unternehmen mit Ideen, die digitale Technologien in neuer Weise für die Bildung nutzbar machen, sei es in Vorschule, Schule, Hochschule oder beruflicher Aus- und Weiterbildung ("EdTechs").

Darüber hinaus wird ein Sonderpreis für das beste Gründungskonzept zu Big Data vergeben. Gesucht wird die vielversprechendste Ideenskizze für eine Unternehmensgründung, die sich den Herausforderungen der drei V stellt: Die Datenmengen sind sehr groß (volume), stammen aus sehr unterschiedlichen Quellen (variety) und müssen sehr schnell bearbeitet werden (velocity).

Bewerberinnen und Bewerber können Ihre Ideenskizzen bis zum 30. September 2016 unter www.gruenderwettbewerb.de einreichen.

(STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 02.07.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.