28.06.2016 | Bayerisches LSG

Rentenversicherungspflicht für einen selbstständigen Versicherungsmakler

Ein selbstständiger Versicherungsmakler, der an einen Maklerpool angebunden ist, ist rentenversicherungspflichtig. Das hat das bayerische Landessozialgericht (LSG) mit Urteil vom 3. Juni 2016 bestätigt.

Der Kläger ist selbstständiger Versicherungsmakler. Er vermittelt Versicherungen diverser Versicherungsunternehmen an zahlreiche Endkunden. Dabei ist er an einen sog. Maklerpool angebunden. Hierbei handelt es sich um eine Gesellschaft, die für den Kläger u.a. die Verbindung zu den einzelnen Versicherungsgesellschaften herstellt, die Provisionen unter Einbehalt eines Eigenanteils abrechnet und ihm diverse Verwaltungsarbeiten abnimmt.

Maklerpool ist Auftraggeber, nicht die Versicherungsnehmer

Der Träger der Rentenversicherung hat den Kläger als rentenversicherungspflichtig eingestuft. Das LSG hat diese Einschätzung - wie schon das Sozialgericht Landshut - bestätigt (Az. L 1 R 679/14, nicht rechtskräftig). Selbstständige sind in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie - wie der Kläger - keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind. Auftraggeber sind hier nicht die vielen Endkunden des Versicherungsmaklers, sondern der Maklerpool. Entscheidend hierfür ist, dass der Kläger wirtschaftlich von diesem abhängig und damit sozial schutzbedürftig ist. Durch den Maklerpool erlangt der Kläger Zugang zu den einzelnen Versicherungsgesellschaften. Er kann den Endkunden durch die Zusammenarbeit mit dem Maklerpool bessere Angebote unterbreiten. Schließlich ist er auch auf die Erledigung der Verwaltungsarbeiten durch diesen angewiesen.

Sein Geschäftsmodell steht und fällt mit der Anbindung an den Maklerpool. Er bedarf damit ähnlich wie ein abhängig Beschäftigter des Schutzes der gesetzlichen Rentenversicherung.

(Bayer. LSG / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 28.06.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.