20.06.2016 | Insolvenzgeschehen

Weiter weniger Privatinsolvenzen

Der Trend sinkender Privatinsolvenzen setzt sich auch zu Beginn des Jahres 2016 fort, wie die  Wirtschaftsauskunftei Bürgel berichtet.

In den ersten drei Monaten des Jahres waren 25.649 Bundesbürger von einer Insolvenz betroffen. Dies entspricht einem Rückgang um 3,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Privatinsolvenzen nimmt bereits seit 2011 ab. Hauptgrund für den kontinuierlichen Rückgang sind die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt sowie die höheren Realeinkommen.

Die meisten Privatinsolvenzen wurden im 1. Quartal 2016 in den drei Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg gemessen. Bremen ist mit 56 Privatinsolvenzen je 100.000 Einwohner erneut Insolvenzspitzenreiter. In der Hauptstadt rangierte die Insolvenzquote bei 53 Insolvenzen je 100.000 Einwohner.  In Hamburg und Niedersachsen gab es auf 100.000 Einwohner 44 Insolvenzen. Über dem Bundesdurchschnitt von 32 Privatpleiten je 100.000 Einwohner lagen auch das Saarland (42), Mecklenburg-Vorpommern (39) sowie Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein (je 33). Hessen liegt mit einer Insolvenzquote von 32 Privatinsolvenzen je 100.000 Einwohner im Bundesdurchschnitt. Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen meldeten die wenigsten Privatinsolvenzen (jeweils 23 je 100.000 Einwohner).

In fünf Bundesländern zeigt sich der Trend sinkender Privatinsolvenzzahlen nicht. In Hessen stiegen die Privatpleiten mit acht Prozent am stärksten. Auch in Bremen (plus 5,4 Prozent), Thüringen (plus 4,7 Prozent), Berlin (plus 3,5 Prozent) und Sachsen-Anhalt (plus 0,5 Prozent) meldeten  mehr Bundesbürger als vor einem Jahr eine Insolvenz an. Weitaus erfreulicher ist die Situation in Brandenburg. Hier sank die Zahl der Privatinsolvenzen um 19,9 Prozent. Aber auch in Bayern (minus 8,3 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (minus 8,1 Prozent), Sachsen (minus 7,7 Prozent) und Baden-Württemberg (minus 6,7 Prozent) gab es deutliche Rückgänge.

(Bürgel / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 20.06.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.