04.06.2016 | Existenzgründung

Gründungstätigkeit in Deutschland fällt ab, innovative Gründer trotzen der Entwicklung

Die anhaltende Stärke des Arbeitsmarktes hat die Gründungstätigkeit in Deutschland im Jahr 2015 deutlich gebremst: Die Anzahl von Gründern ist im Vergleich zum Vorjahr um 152.000 oder 17 Prozent auf 763.000 Personen gesunken. Die Erwerbslosenquote fiel um weitere 0,4 Prozentpunkte, so dass insbesondere "Notgründungen aus Mangel an besseren Alternativen" überproportional weniger wurden.

Das Gründungsgeschehen hat an Quantität verloren, aber strukturell an Qualität gewonnen, so die zentrale Erkenntnis einer repräsentativen Befragung zum Gründungsgeschehen in Deutschland anlässlich der Vorstellung des KfW-Gründungsmonitors 2016. So stieg die Zahl der innovativen Gründer um 6 Prozent auf 95.000 leicht an.

Gründer, die mit digitalen Technologien neue Märkte kreieren oder etablierte Märkte erobern, machen inzwischen einen substanziellen Teil des Gründungsgeschehens aus, so ein weiteres Ergebnis. Jede fünfte Gründung (21 Prozent) ist eine "digitale" Gründer, das heißt, das Angebot ist ausschließlich durch digitale Technologien nutzbar. Die Geschäftsmodelle sind vielfältig: Als digitale Gründerinnen und Gründer sind App-Anbieter, Betreiber von Webportalen, Onlinehändler, Softwareentwickler oder auch Webdesigner zu verstehen. Der Vorteil der Digitalisierung zeigt sich im Marktzugang: 70 Prozent zielen direkt auf den nationalen oder internationalen Markt.

Insgesamt setzen Gründerinnen und Gründer mit 65 Prozent 2015 etwas häufiger Finanzmittel ein (2014: 62 Prozent), 23 Prozent greifen hierbei auf externe Quellen zu wie Kreditinstitute, Privatinvestoren oder Familie und Freunde zurück (2014: 21 Prozent). Das externe Kapital bewegt sich dabei meist im Mikrofinanzbereich bis zu 25.000 EUR (15 Prozent der Gründer). Allerdings ist der Anteil von Gründerinnen und Gründern mit höherem Einsatz externen Kapitals in den letzten Jahren gestiegen, 2015 auf einen bisherigen Höchstwert von 8 Prozent.

(KfW / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 04.06.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.