04.06.2016 | Löhne und Gehälter

Was verdienen Kraftfahrzeugmechaniker?

Das Bruttomonatseinkommen von KFZ-Mechanikerinnen und KFZ-Mechanikern beträgt ohne Sonderzahlungen auf Basis einer 38-Stunden-Woche durchschnittlich rund 2.524 Euro. Die Hälfte der KFZ-Mechaniker und KFZ-Mechanikerinnen verdient weniger als 2.572 Euro.

In tarifgebundenen Betrieben liegt dasMonatseinkommen von KFZ-Mechanikerinnen und KFZ-Mechanikern mit durchschnittlich 2.860 Euro rund 23 Prozent über dem Gehalt ihrer Kolleginnen und Kollegen in nicht tarifgebundenen Betrieben. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Online-Umfrage des Internetportals www.lohnspiegel.de, die vom WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. 494 Kraftfahrzeugmechaniker/innen haben sich daran beteiligt.

Bei einer Berufserfahrung von bis zu einem Jahr beträgt das durchschnittliche Monatseinkommen 2.216 Euro, bei mehr als 20 Jahren steigt es auf 2.730 Euro. Je größer der Betrieb ist, desto höher ist im Allgemeinen auch das Durchschnittseinkommen. Eine Erklärung dafür könnte sein, dass zum einen die Tarifbindung mit der Größe des Betriebes wahrscheinlicher wird und zum anderen Beschäftigte in Großbetrieben häufiger nicht mehr nach den Handwerkstarifverträgen, sondern denen der Industrie bezahlt werden.

Bei den KFZ-Mechanikern/innen erhalten lediglich knapp die Hälfte Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Rund 49 Prozent der Befragten gaben an, Weihnachtsgeld zu erhalten und gut 48 Prozent erhielten Urlaubsgeld. Eindeutig positiv wirkt sich aus, wenn die Betriebe tarifgebunden sind. Während 74,5 Prozent der Befragten in Betrieben mit Tarifbindung Weihnachtsgeld bekommen, liegt dieser Anteil in Betrieben ohne Tarifbindung bei 32,3 Prozent.

Rund 49 Prozent aller befragten KFZ-Mechaniker/innen geben an, im Allgemeinen mehr als vertraglich vereinbart zu arbeiten. Etwa 65 Prozent bekommen dafür eine entsprechende Bezahlung oder Freizeitausgleich. 35 Prozent der Befragten erhalten keine Überstundenvergütung.

(Böckler / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 04.06.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.