07.04.2016 | EU

Europäisches Mehrwertsteuer-Systems soll modernisiert werden

Die "Mehrwertsteuerlücke" lag in den EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2013 bei fast 170 Mrd. Euro. Schätzungen zufolge verursacht allein der grenzüberschreitende Betrug Mehrwertsteuereinbußen von rund 50 Mrd. Euro jährlich. Hinzu kommt, dass das derzeitige Mehrwertsteuersystem nach wie vor fragmentiert ist und zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand führt, insbesondere für KMU und Online-Unternehmen.

Die EU-Kommission hat am 7. April 2016 eine Aktionsplan zur Modernisierung der derzeitigen Mehrwertsteuervorschriften in der EU vorgestellt. Dieser umfasst:

  • zentrale Grundsätze für ein künftiges einheitliches europäisches Mehrwertsteuersystem;
  • kurzfristige Maßnahmen zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug;
  • Pläne zur Aktualisierung der Regelung für die Mehrwertsteuersätze und Optionen dafür, wie den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Festsetzung der Mehrwertsteuersätze eingeräumt werden kann;
  • Vorschläge zur Vereinfachung der Mehrwertsteuervorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt sowie für ein umfassendes Mehrwertsteuerpaket zur Erleichterung der Verfahren für KMU.

Mehr Autonomie der Mitgliedstaaten bei der Festsetzung der Mehrwertsteuersätze

Nach den derzeitigen Vorschriften müssen sich die Mitgliedstaaten bei der Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze oder des Nullsatzes an ein zuvor festgelegtes Verzeichnis von Gegenständen und Dienstleistungen halten. Die Kommission plant die Regelung für die Mehrwertsteuersätze zu modernisieren und den Mitgliedstaaten in Zukunft mehr Flexibilität einzuräumen.

Dazu schlägt sie zwei Optionen vor: Eine Option wäre, den Mehrwertsteuernormalsatz von mindestens 15 Prozent beizubehalten und das Verzeichnis von Gegenständen und Dienstleistungen, auf die ermäßigte Mehrwertsteuersätze angewandt werden können, auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen regelmäßig zu überprüfen. Die zweite Option würde darin bestehen, das Verzeichnis von Gegenständen und Dienstleistungen, die für ermäßigte Mehrwertsteuersätze in Frage kommen, abzuschaffen. Dies würde jedoch Vorkehrungen gegen Betrug und unlauteren Steuerwettbewerb im Binnenmarkt erfordern und könnte zu einem Anstieg der Befolgungskosten für Unternehmen führen. Bei beiden Optionen würden die derzeit geltenden Nullsätze und ermäßigten Steuersätze beibehalten.

Zu allen Fragen will die Kommission in den Jahren 2016 und 2017 konkrete Vorschläge unterbreiten.

(EU / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 07.04.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.