23.03.2016 | Bundesfinanzministerium

Bundeshaushalt beschlossen: Regierung hält an "schwarzer Null" fest

Das Bundeskabinett hat am 23. März 2016 die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2017 und für den Finanzplan bis 2020 beschlossen. Der Bundeshaushalt soll danach auch weiterhin und trotz der Flüchtlingskrise ohne neue Schulden auskommen.

(Foto: Quelle: Bundesministerium der Finanzen)

Gegenüber der bisherigen Finanzplanung sehen die Eckwerte für das Jahr 2017 zusätzliche Ausgaben und Mindereinnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung des Flüchtlingszustroms in Höhe von insgesamt rund 10 Mrd. Euro vor. Darin enthalten sind insbesondere zusätzliche Maßnahmen für Humanitäre Hilfe und zur Bekämpfung der Fluchtursachen in den Herkunftsländern, zusätzliche Mittel für Sprachkurse und Integrationsprogramme, Personalmittel für die Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie Aufstockungen der Ansätze für das Arbeitslosengeld II und die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung.

Ebenfalls enthalten sind zusätzlich 0,8 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau, 1,1 Mrd. Euro für Arbeitsmarkt, Integration und Rente sowie 0,45 Mrd. Euro für familienpolitische Maßnahmen.

Äußere Sicherheit

Die äußere Sicherheit ist ein weiterer Schwerpunkt der neuen Haushaltseckwerte. Die Ausgaben des Verteidigungsministeriums sollen 2017 um 1,7 Mrd. Euro auf 36,6 Mrd. Euro steigen. Im Finanzplanungszeitraum ist eine weitere Erhöhung bis auf 39,1 Mrd. Euro im Jahr 2020 vorgesehen. Ebenfalls angehoben werden die Mittel für Entwicklungszusammenarbeit (ODA-Mittel).

Bildung, Wissenschaft und Forschung

Dem Bundesministerium für Bildung und Forschung stehen im Haushaltsjahr 2017 rund 17,5 Mrd. Euro zur Verfügung – ein Aufwuchs von rund 1,1 Mrd. Euro gegenüber 2016. Die Investitionsausgaben im Bundeshaushalt steigen von 29,6 Mrd. Euro im Jahr 2015 auf 35 Mrd. Euro im Jahr 2019. Allein die Verkehrsinvestitionen werden in diesem Zeitraum von 10,5 Mrd. Euro auf knapp 14 Mrd. Euro angehoben.

Sozialpolitischen Maßnahmen

Bei den sozialpolitischen Maßnahmen sind die Erhöhung des Wohngeldes, das Elterngeld-Plus mit Partnerschaftsbonus, die abschlagsfreie Altersrente ab 63, die „Mütterrente“, die Lebensleistungsrente und eine verbesserte Erwerbsminderungsrente vorgesehen. Der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds wird ab 2017 auf 14,5 Mrd. Euro erhöht.

(BMF / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 23.03.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.