17.03.2016 | EU

EU-Staaten tauschen Vorbescheide aus

Die EU-Staaten haben beschlossen, steuerlich relevante Finanzinformationen multinationaler Unternehmen automatisch untereinander auszutauschen.

Die neuen Regeln gelten für multinationale Unternehmen, die in mehr als einem EU-Land tätig sind. Der automatische Informationsaustausch über länderbezogene Berichte soll den nationalen Steuerbehörden den notwendigen Einblick verschaffen, um gegen aggressive Steuerplanung vorgehen zu können.

Ausgetauscht werden künftig die Vorbescheide der fünf zurückliegenden Jahre - also ausgehend vom geplanten Inkrafttreten 2017 - alle Bescheide, die ab 2012 erteilt wurden. Betroffen sind Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 40 Millionen Euro.

Steuertransparenz multinationaler Konzerne verbessern

Die neuen Regeln tragen den derzeitigen weltweiten politischen und wirtschaftlichen Herangehensweisen an die Körperschaftssteuern Rechnung. Sie sind auch die Antwort auf Appelle des Europäischen Parlaments und anderen Gremien, die Steuertransparenz multinationaler Konzerne zu verbessern. Der automatisierte Informationsaustausch ist zentraler Bestandteil des Pakets zur Bekämpfung der Steuervermeidung. 

Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorschriften binnen zwölf Monaten nach ihrem Inkrafttreten, das ursprünglich für das Frühjahr 2016 vorgesehen war, in innerstaatliches Recht umsetzen und veröffentlichen.

Der Beschluss steht noch unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Zustimmung in Großbritannien.

(EU / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 17.03.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.