17.03.2016 | AG München

Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften kann teuer werden

Das Amtsgericht München verurteilte einen 43-jährigen Gerüstbauer aus München wegen fehlender Absturzsicherung bei Bauarbeiten zu einer Geldbuße von 1.200 Euro.

Der Unternehmer baute mit drei seiner Mitarbeiter im Zentrum von München ein Baugerüst auf, als eine Baukontrolle auf der Baustelle stattfand. Dabei wurde festgestellt, dass keiner der Arbeiter gegen ein Abstürzen gesichert war. Bei der Gerüstmontage auf der obersten Lage wurde von dem Unternehmenschef weder ein Montageschutzgeländer noch persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz verwendet. Auch der Mitarbeiter, der den Stirnseitenschutz anbrachte, war nicht gegen Absturz gesichert.

Vor Gericht führte der betroffene Unternehmer unter anderem aus, dass die gesetzlichen Regelungen nur für versicherte Arbeitnehmer gelten würden, nicht für ihn als Unternehmer. Einer der Arbeiter gab an, er fühle sich sicherer ohne Gurt. Ein anderer gab an, dass ein Gurt nur stören würde.

Die Richter ließen das nicht gelten: Die Unfallverhütungsvorschriften seien keine mutwillige Erfindung, sondern einzuhaltende Sicherungsmaßnahmen, und sie gelten auch für einen nicht versicherten Unternehmer, also den Chef selbst.

(AG München / STB Web)

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