08.02.2016 | Statistik

3.200 mal Verdacht auf ärztlichen Fehler

Von der vergessenen Kompresse im Bauch bis zur OP am falschen Arm - wenn Ärzten Fehler unterlaufen, hat das für die Patienten oft gravierende Folgen. Mehr als 3.200 Versicherte haben sich 2015 bei der Techniker Krankenkasse (TK) wegen des Verdachts auf einen ärztlichen Fehler gemeldet.

Besonders viele Verdachtsfälle verzeichnet die Krankenkasse im chirurgischen Bereich. Hier wurden der Krankenkasse 1.204 Fälle gemeldet. Auf Platz zwei landeten die Zahnmediziner mit 387 Verdachtsfällen, gefolgt von den Orthopäden (194 Verdachtsfälle) und den Allgemeinmedizinern (192 Verdachtsfälle). Im vergangenen Jahr hat die TK 14 Millionen Euro für die Versichertengemeinschaft von Ärzten und Kliniken für die Folgekosten von Falschbehandlungen zurückgefordert.

Dabei entpuppt sich zwar längst nicht jeder Verdachtsfall tatsächlich als Fehler, gleichzeitig dürfte es aber auch noch eine Dunkelziffer nicht gemeldeter Fälle geben. Etwa weil viele nicht wissen, an wen sie sich wenden können. Den Klageweg beschreitet die Technikerkrankenkasse vergleichsweise selten: Im vergangenen Jahr wurden 68 Fälle vor Gericht verhandelt, aber in 1460 Fällen Gutachtenaufträge erstellt. Die Verfahrensdauer ist dafür umso länger; teilweise dauerten die Verfahren zehn Jahre und mehr.

(TK / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 08.02.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.