20.01.2016 | Gesetzentwurf

Gesetzentwurf soll Insolvenzanfechtung besser regeln

Die Bundesregierung hat dem Bundestag einen Gesetzentwurf zum Insolvenzrecht vorgelegt. Es geht dabei insbesondere um die genaue Ausgestaltung der Möglichkeit von Insolvenzverwaltern, bereits vor dem Insolvenzantrag vollzogene Zahlungen des insolventen Unternehmens zurückzufordern.

Der Gesetzentwurf will eine punktuelle Neujustierung, nicht eine grundlegende Änderung sein. Unter anderem soll vermieden werden, dass sich für einen Gläubiger Nachteile daraus ergeben, dass er einem Schuldner in der Vergangenheit Zahlungserleichterungen gewährt hat. Arbeitnehmer sollen besser davor geschützt werden, dass der Insolvenzverwalter bereits ausgezahlte Arbeitsentgelte zurückfordert.

Künftig sollen Arbeitnehmerentgelte nicht angefochten werden können, solange zwischen Arbeitsleistungen und Lohnzahlung nicht mehr als drei Monate liegen. Auch sollen Gläubiger besser davor geschützt werden, dass eine erfolgreiche Vollstreckung wieder rückgängig gemacht wird. Zudem soll eine Bestimmung zur Verzinsung von Anfechtungsansprüchen geändert werden, die nach Angaben der Regierung bisher häufig dazu führt, dass Anfechtungen verschleppt werden, um Zinsgewinne zu erzielen.

Neben diesen Änderungen im Insolvenzanfechtungsrecht sieht der Gesetzentwurf auch Änderungen im Gläubigerantragsrecht vor. "Damit soll die Möglichkeit insbesondere der Sozialversicherungsträger, auf eine frühzeitige Abklärung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hinzuwirken, weiter verbessert werden", schreibt die Bundesregierung.

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 20.01.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.