12.01.2016 | Bundesregierung

Kein Direktzugang zur Physiotherapie

Die Bundesregierung lehnt einen Direktzugang von Patienten zur Physiotherapie in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab. Vor einer Therapie müsse eine qualifizierte Diagnostik stehen. Die dafür erforderlichen medizinischen Kenntnisse und Fähigkeiten seien in Deutschland nicht Teil der Ausbildung von Physiotherapeuten, so die Regierung.

Mit der Vorgabe, dass in Deutschland Heilmittel nur auf ärztliche Verordnung abgegeben werden dürfen, sollen Gesundheitsgefahren für die Patienten ausgeschlossen werden. Ferner diene der Arztvorbehalt auch der nötigen Mengensteuerung, denn Vertragsärzte unterlägen unmittelbarer dem Wirtschaftlichkeitsgebot der GKV als die Heilmittelerbringer. Die Ärzte sorgten dafür, dass es nur in solchen Fällen zu Behandlungen komme, in denen dies medizinisch notwendig sei.

In anderen Ländern seien Direktzugänge zu Physiotherapeuten möglich, dies habe mit einem anderen Verständnis des Berufes und einer unterschiedlichen Ausbildung zu tun. In den meisten Ländern sei überdies der Direktzugang nur für Selbstzahler oder über Privatversicherungen möglich.

Nach einer Studie der physiotherapeutischen Berufsverbände (WCPT) bestehe zwar in zwölf der 28 EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit des Direktzugangs. Aber nur in vier Staaten gelte dies auch für physiotherapeutische Behandlungen, die über die Sozialversicherung beziehungsweise öffentlich finanziert würden. Dabei seien die Leistungen auch stark eingeschränkt.

Dies schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 12.01.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.