06.01.2016 | Gründer und KMU

Neue Förderung der Gründungs- und Mittelstandsberatung

Zum neuen Jahr sind neue Richtlinien zur Förderung unternehmerischen Know-hows in Kraft getreten. Damit unterstützt die Bundesregierung Gründerinnen und Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch Zuschüsse für Beratungsdienstleistungen.

Das neue Programm bündelt die bisherigen Programme "Förderung unternehmerischen Know-hows" durch Unternehmensberatungen, "Gründercoaching Deutschland", "Turn-Around-Beratung" und "Runder Tisch" und unterstützt so die Beratungsförderung neu gegründeter sowie etablierter KMU. Sie sollen besseren Zugang zu externem unternehmerischen Know-how erhalten. Die Hinzuziehung externer Beratungsangebote sei wichtig zur Vorbereitung und Begleitung von unternehmerischen Entscheidungen und stärke die Bestandsfestigkeit von Gründungen sowie die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit bestehender Unternehmen, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Für die überwiegend aus dem Europäischen Sozialfonds kofinanzierten Zuschüsse stehen für 2016 aus Bundesmitteln 16 Mio. Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt nach den neuen Richtlinien sind neu gegründete sowie bereits bestehende KMU sowie Freie Berufe im Sinne der EU-Mittelstandsdefinition. Antrags- und Bewilligungsbehörde für die neue Förderung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Die neuen Richtlinien können hier heruntergeladen werden. Weitere Informationen auch zum Antragsverfahren bietet die Website unter www.bafa.de.

(BMWi / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 06.01.2016, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.