15.12.2015 | Förderbank

Günstiger Kredit bis fünf Jahre nach Gründung

Seit Anfang Dezember können Gründer, Freiberufler und kleine Unternehmen eine erweiterte Förderung der KfW in Anspruch nehmen. Die Förderbank hob das Höchstalter der antragsberechtigten Unternehmen von drei auf fünf Jahre an.

Die KfW hat das mit einer Garantie des Europäischen Investitionsfonds  versehende Produkt ERP-Gründerkredit - StartGeld verbessert: Gründer und junge Unternehmen können bis fünf Jahre nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit über ihre Hausbank Darlehen bis zu 100.000 Euro beantragen. Dabei nimmt die KfW den Hausbanken 80 Prozent des Ausfallrisikos ab, was den Gründern den Zugang zu dem zinsgünstigen Kredit erleichtern soll. Die Darlehen gibt es in zwei Laufzeitvarianten (fünf und zehn Jahre); die Zinssätze liegen derzeit bei 2,05 % (fünf Jahre) bzw. 2,70 % (zehn Jahre).

Möglich wurde die Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten, weil der Gründerkredit von einem zweiten europäischen Fonds unterstützt wird. Durch den so genannten EFSI-Fonds kann die KfW mehr Gründer und junge Unternehmen fördern und bis 2018 Darlehen in Höhe von insgesamt einer Milliarde Euro bereitstellen.

Interessierte finden Informationen unter www.kfw.de/gruenden.

(KfW / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 15.12.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.