19.12.2015 | Kindergeld

Steueridentifikationsnummer verloren?

Ab 2016 ist die Steueridentifikationsnummer unter anderem auch für die Auszahlung des Kindergeldes wichtig. Hierfür benötigen die Kindergeld- und Familienkassen die jeweilige Nummer, sowohl der Eltern als auch der Kinder. Es reicht aus, die Nummer im Laufe des Jahres 2016 nachzureichen. Das Kindergeld wird weiterhin ausgezahlt. Doch wo findet sich die Nummer im Zweifel?

Die Steueridentifikationsnummer der Eltern findet sich in der Regel auf dem letzten Einkommensteuerbescheid oder auf der Lohnsteuerbescheinigung. Für die Kinder ist diese auf dem Informationsschreiben des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) zur Einführung dieser lebenslang gültigen Steuernummer aus dem Jahr 2008 enthalten. Neugeborene Kinder erhalten automatisch ein Schreiben mit der Angabe zu ihrer Steueridentifikationsnummer.

Sollten diese Unterlagen nicht mehr vorhanden sein, so kann die Steueridentifikationsnummer über das Bundeszentralamt für Steuern erneut angefordert werden. Hierzu muss ein eigens dafür vorgesehenes Formular verwendet werden. Dies ist hier erhältlich.

Auf dem Postweg kann die Steuer-ID-Nr. über folgende Anschrift angefordert werden: Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 6, 53221 Bonn. Die Steuer-IdNr. wird dann per Post an die aktuelle Meldeanschrift verschickt. Die Vergabe der Nummern erfolgt ausschließlich durch das BZSt. Telefonische Anfragen beantwortet das Service-Team des BZSt unter der Rufnummer 0228 406-1240 (Montag - Freitag von 8 - 16 Uhr).

(Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 19.12.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.