09.12.2015 | Bundesfinanzministerium

Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Das Bundeskabinett hat am 9. Dezember 2015 den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens beschlossen. Damit soll der Steuervollzug in Deutschland schneller, einfacher und effizienter werden.

Der Gesetzentwurf sieht ein Bündel an gesetzlichen Änderungen im Steuerrecht vor. Diese werden durch eine Vielzahl technischer und organisatorischer Maßnahmen ergänzt, die im Laufe der nächsten Jahre Schritt für Schritt umzusetzen sind. So soll die vorausgefüllte Steuererklärung, die 2014 eingeführt wurde, weiter ausgebaut werden. Steuerbescheide sollen auf Wunsch des Steuerpflichtigen mittels Download über das ELSTER Online-Portal bekannt gegeben werden. So soll auch die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen verringert werden.

Belege nur noch bei Bedarf

Künftig sollen die Steuerpflichtigen der Steuererklärung regelmäßig keine Belege mehr beifügen müssen. Das Finanzamt soll die Belege nur bei Bedarf anfordern. Belege, die noch zu übersenden sind, sollen künftig auch elektronisch übermittelt werden können. Mit dem Gesetz sollen auch die Abgabefristen für die Steuererklärungen geändert werden. Statt jährlicher Fristenerlasse der Landesfinanzverwaltungen für die beratenen Steuerpflichtigen wird es erstmals eine gesetzliche Regelung und damit mehr Rechtssicherheit geben.

Steuerberatern soll grundsätzlich eine um zwei Monate verlängerte Abgabefrist eingeräumt werden. Demgegenüber wird es einen Verspätungszuschlag bei Überschreitung der Abgabefrist geben. Für einen kontinuierlichen Arbeitsablauf im Finanzamt sollen – etwa durch maschinelle Zufallsauswahl – Steuererklärungen von den Steuerberatern vorab angefordert werden. Die vorab angeforderten Steuererklärungen müssen dann binnen drei Monaten abgegeben werden.

Schrittweise Umsetzung bis 2022

Die Rahmenbedingungen der elektronischen Datenübermittlungspflichten Dritter an das Finanzamt, z. B. von Arbeitgebern, Rentenversicherungsträgern, privaten Krankenkassen und Banken, werden in der Abgabenordnung vereinheitlicht.

Das Gesetz soll weitestgehend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Die Vielzahl der begleitenden organisatorischen und technischen Maßnahmen erfordern ausreichend Vorlaufzeit und entsprechende Investitionen, so das Bundesfinanzministerium (BMF). Die Umsetzung wird daher schrittweise bis zum Jahr 2022 erfolgen.

(BMF / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 09.12.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.