13.11.2015 | Reformen, quo vaditis?

Steuer-Informationsaustausch beschlossen

Der Bundestag verabschiedete am 12. November 2015 Regelungen für einen internationalen Austausch von Finanzdaten, so dass im Ausland erzielte Kapitalerträge den inländischen Finanzbehörden gemeldet werden. Im Gegenzug werden die Finanzdaten ausländischer Anleger an deren Heimatländer weitergegeben.

Zur wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung wollen die teilnehmenden Staaten die für Besteuerungsverfahren in anderen Vertragsstaaten erforderlichen Informationen über Finanzkonten regelmäßig erheben und ab 2017 dem anderen Vertragsstaat übermitteln. Finanzinstitute müssen daher in Zukunft einmal im Jahr bestimmte Daten von Konten übermitteln.

"Der gestiegenen Anzahl von Möglichkeiten, international investieren und sich aufgrund fehlender steuerrechtlicher Transparenz einer korrekten Besteuerung entziehen zu können, kann mit einem zeitnahen Austausch steuerrelevanter Informationen zwischen den Finanzverwaltungen der einzelnen Staaten begegnet werden", erwartet die Bundesregierung.

Die Oppositionsfraktionen begrüßten die Einführung des Informationsaustausches, verlangten aber als nächsten Schritt die Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge, die anonym erhoben wird und mit 25 Prozent in vielen Fällen günstiger ist als die persönlichen Steuersätze.

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 13.11.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.