09.10.2015 |

Unternehmensinsolvenzen: Robuste Konjunktur mit Fragezeichen

Das erste Mal seit November 2012 verzeichnen die Unternehmensinsolvenzen zwei Monate in Folge einen Anstieg. Hierauf weist der Berufsverbandes der deutschen Insolvenzverwalter hin.

Das Statistische Bundesamt hat für Juli 2015 2.187 Unternehmensinsolvenzen und damit einen Anstieg von 3,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat gemeldet, für Juni 2015 wurde ein Plus von 11,2 Prozent gemeldet.

Der Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen) war mit 417 Fällen am häufigsten von Unternehmensinsolvenzen betroffen. 350 Insolvenzanträge stellten Unternehmen des Baugewerbes. Im Wirtschaftsbereich Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen gab es 272 Insolvenzanträge. 

Kein Trend ableitbar

"Der anhaltende Anstieg der Unternehmensinsolvenzen ist bemerkenswert. Mit dem Blick auf den damit verbundenen deutlich geringeren wirtschaftlichen Schaden im Vergleich zum Vorjahr relativiert sich dies jedoch", so Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der deutschen Insolvenzverwalter. Dies erkläre sich vor allem dadurch, dass von der Insolvenz in erster Linie kleinere Betriebe im Bereich des Handels und Baugewerbes betroffen sind." Ob sich dieser Trend fortsetzen und möglicherweise auch größere Unternehmen erreichen wird, sei zurzeit nicht absehbar. Einerseits werde die Konjunktur vom privaten Konsum getragen, andererseits würden viele Unternehmer mit einer gewissen Nervosität auf nationale und globale Krisenanzeichen blicken. Aus dieser Verunsicherung und dem Anstieg der Insolvenzen einen Trend abzuleiten, sei jedoch noch zu früh, so die Bewertung des Verbands.

Zusätzlich zu den Unternehmensinsolvenzen meldeten 9.058 übrige Schuldner im Juli 2015 Insolvenz an. Das waren 12,6 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Darunter waren 6.927 Insolvenzanträge von Verbrauchern und 1.821 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen, die ein Regel- beziehungsweise ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen.

(VID / Destatis / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 09.10.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.