01.07.2015 | Arbeitnehmer & Arbeitgeber
Das Bundeskabinett hat am 1. Juli 2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie beschlossen. Die Richtlinie hat zum Ziel, Mobilitätshindernisse für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzubauen, die sich aus Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung ergeben können.
Der Gesetzentwurf hat folgende Schwerpunkte:
Die neuen Regelungen sollen am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Mit der frühzeitigen Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht erhalten die Betriebsrentensysteme die notwendige Rechts- und Planungssicherheit, ohne die der angestrebte weitere Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung nicht möglich ist.
Weitere Reformschritte zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung, wie sie im Koalitionsvertrag verabredet wurden, werden derzeit mit den Beteiligten erörtert und sollen ggf. in einem weiteren Gesetzgebungsvorhaben umgesetzt werden.
Der vom Kabinett beschlossene Entwurf wird zunächst dem Bundesrat zugeleitet, der vor der Beschlussfassung durch den Bundestag Stellung nehmen kann.
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 01.07.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.