10.06.2015 |

Wer bekommt Urlaubsgeld und was sehen die Tarifverträge vor?

43 Prozent der Beschäftigten erhalten von ihrem Arbeitgeber ein Urlaubsgeld. Eindeutig profitieren die Beschäftigten von einer Tarifbindung ihres Arbeitgebers. Beschäftigte mit Tarifbindung erhalten zu 58 Prozent ein Urlaubsgeld, Beschäftigte ohne Tarifbindung dagegen nur zu 32 Prozent.

Zu diesen Ergebnissen kommt eine Online-Umfrage der Internetseite www.lohnspiegel.de, die vom Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Rund 8.000 Beschäftigte haben sich an der Befragung beteiligt.

Weitere Erkenntnisse aus der Umfrage sind:

  • Männer bekommen häufiger ein Urlaubsgeld (47 Prozent) als Frauen (37 Prozent)
  • Im Westen fällt der Anteil höher aus (45 Prozent) als im Osten (30 Prozent)
  • In Kleinbetrieben unter 100 Beschäftigte gibt es seltener ein Urlaubsgeld (33 Prozent) als in größeren Betrieben über 500 Beschäftigte (54 Prozent)
  • Von den Beschäftigten mit einem geringen Monatsverdienst (unter 1.000 Euro) erhalten nur 17 Prozent ein Urlaubsgeld, von den Beschäftigten mit hohem Gehalt (5.000 - 6.000 Euro) dagegen gut die Hälfte (51 Euro).

Zwischen 155 und 2.270 Euro

Die Höhe der tariflich vereinbarten Urlaubsextras fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus: Zwischen 155 und 2.270 Euro bekommen Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe in diesem Jahr als tarifliches Urlaubsgeld (ohne Berücksichtigung von Zulagen/Zuschlägen, bezogen auf die Endstufe der Urlaubsdauer). Das zeigt die aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs für 22 Wirtschaftszweige (Stand: April 2015).

Gegenüber dem Vorjahr hat sich das tarifliche Urlaubsgeld in elf der untersuchten Branchen erhöht, und zwar zwischen 2,1/3,0 Prozent (Einzelhandel Brandenburg/NRW), 2,2 Prozent (Versicherungsgewerbe), 2,6/3,2 Prozent (Gebäudereinigerhandwerk West/Ost), 3,1/3,9 Prozent (Bauhauptgewerbe Arb. West/Ost), 4,0 Prozent (Druckindustrie) und 5,7 Prozent (Metallindustrie).

(Böckler / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 10.06.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.