20.03.2015 | Europäische Kommission

Steuerabkommen mit der Schweiz abgeschlossen

Wie die Europäische Kommission mitteilt, hat sie die Verhandlungen über ein Abkommen mit der Schweiz zur Steuertransparenz am 19.3.2015 abgeschlossen.

Ab 2018 werden die EU-Mitgliedstaaten und die Schweiz automatisch Kontendaten austauschen. Damit können EU-Bürger nicht mehr länger undeklarierte Einkommen auf Schweizer Konten vor dem Finanzamt verstecken.

Die Mitgliedstaaten erhalten jährlich Name, Adressen, Steuernummern und Geburtsdaten ihrer Bürger mit Konten in der Schweiz, zusammen mit einer Reihe von Kontendaten. Dies ist im Einklang mit den OECD/G20-Standards für den automatischen Informationsaustausch.
 
Das Abkommen mit der Schweiz wurde am 19.3.2015 von den Unterhändlern der EU und der Schweiz paraphiert. Es muss formal noch vom Rat und der Schweizer Regierung angenommen werden. Damit wird noch vor dem Sommer gerechnet.

(EU-Kommission / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 20.03.2015, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.