09.02.2015 | Zoll/Steuerfahndung

Taxiunternehmer verurteilt: Sozialversicherungsschaden in Millionenhöhe

Kürzlich wurde ein 60-jähriger Taxiunternehmer aus München wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.

Der Zoll leitete im Jahre 2011 gegen den Münchner Unternehmer ein Ermittlungsverfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt ein. Zuvor hatte die Steuerfahndung Dokumente bei Durchsuchungen festgestellt, bei deren Durchsicht sich bald herausstellte, dass sich der Unternehmer sehr große Mühe gegeben hatte, eine fiktive Buchhaltung zu erstellen, die er jederzeit bei Prüfungen durch Zoll oder Steuerfahndung vorlegen konnte. Die tatsächlichen Umsätze seines Unternehmens hatte der Beschuldigte dagegen in einer sogenannten schwarzen Buchhaltung festgehalten.

"Große Mühe" in fiktive Buchhaltung

In Zusammenarbeit mit der Steuerfahndung wertete der Zoll während des Ermittlungsverfahrens die tatsächlichen Umsätze aus. Hieraus ergab sich ein Sozialversicherungsschaden von rund einer Million Euro. Der 60-jährige Münchner setzte sich während der Ermittlungen nach Südamerika ab. Durch die Staatsanwaltschaft wurde daraufhin ein internationaler Haftbefehl gestellt, der bald durch die argentinische Polizei vollstreckt werden konnte.

Bei der Urteilsfindung wurde berücksichtigt, dass bereits acht Immobilien des Beschuldigten und dessen sieben Taxen zur Schadenswiedergutmachung versteigert wurden. Der Erlös lag bei rund 700.000 Euro, was ihm strafmildernd angerechnet wurde.

(Zoll online / STB Web)

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