22.12.2014 |

Mehrwertsteuer auf Telekommunikationsdienste in der EU

Neue Mehrwertsteuerregeln in der EU sollen ab dem Jahreswechsel für eine gerechtere Verteilung der Steuereinnahmen aus dem Online-Handel sorgen.

Ab dem 1. Januar 2015 fällt die Mehrwertsteuer auf alle Telekommunikationsdienste und elektronisch erbrachten Dienstleistungen dort an, wo der Kunde ansässig ist, und nicht mehr am Ort des Dienstleistungserbringers. Diese bereits 2008 von allen Mitgliedstaaten einstimmig beschlossene Änderung soll zu ausgewogenerem Wettbewerb für Unternehmen und mehr Steuergerechtigkeit führen.

Parallel dazu wird eine sog. "kleine einzige Anlaufstelle" (KEA) eingerichtet, über die Unternehmen, die in verschiedenen EU-Ländern elektronische Dienstleistungen erbringen, ihre gesamte Mehrwertsteuer im eigenen Mitgliedstaat anmelden und abführen können.

"Bisher ging ein Großteil der Mehrwertsteuereinnahmen für grenzüberschreitende Online-Einkäufe an steuergünstige Mitgliedstaaten, wo große E-Commerce-Firmen sitzen. Ab Januar werden die neuen Regeln diese Verzerrung korrigieren und eine faire Verteilung der Steuereinnahmen gewährleisten", sagte Pierre Moscovici, Kommissar für Wirtschaft und Finanzen, Steuern und Zoll, am Freitag in Brüssel.

(Europ. Kommission / STB Web)



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