13.11.2014 | Wirtschaftliche Entwicklung

Arbeitsplatzbilanz innovativer Unternehmen selbst im Abschwung positiv

Die Arbeitsplatzbilanz innovativer Unternehmen ist positiv. Im Auf- und Abschwung schaffen sie erheblich mehr neue Arbeitsplätze als Nicht-Innovatoren, obwohl durch Innovationen auch Jobs verloren gehen können.

Beschäftigungsgewinnen durch Nachfrage nach neuen Produkten stehen immer auch Beschäftigungsverluste gegenüber. Diese sind einerseits eine Folge von steigender Produktivität – mit neuen Technologien können Unternehmen mit weniger Beschäftigten gleich viel oder mehr produzieren. Andererseits sorgen Innovationen für Umsatzrückgänge bei bestehenden Produkten und somit für Beschäftigungsverluste. Innovative Firmen schaffen jedoch mehr neue Arbeitsplätze, weil es ihnen gelingt, Beschäftigungsverluste bei alten Produkten durch Beschäftigungsgewinne bei neuen Produkten auszugleichen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und des Austrian Institute of Technology (AIT) im Auftrag der Europäischen Kommission, die Firmendaten aus 26 EU-Ländern im Zeitraum zwischen 1998 und 2010 betrachtet hat.

Aussicht für die Zukunft bleibt jedoch ungewiss

Die betrachteten Daten zeigen, dass der Ausgleich in der Rezession besonders wichtig ist: Innovative Firmen können in wirtschaftlichen Krisenzeiten Umsatzrückgänge und damit Beschäftigungsverluste wenigstens teilweise mit Umsätzen aus neuen Produkten ersetzen und so den Verlust von Arbeitsplätzen in Grenzen halten. Nicht-innovative Firmen dagegen müssen in einer solchen Situation deutlich stärker Beschäftigung abbauen, um über die Runden zu kommen. Es ist allerdings nicht gewährleistet, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird. Neue Entwicklungen wie die Prozessautomatisierung haben möglicherweise das Potenzial, diesen Wettlauf in Zukunft zu Ungunsten der Beschäftigungsentwicklung zu entscheiden.

Die ZEW-Studie kann hier heruntergeladen werden.

(ZEW / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 13.11.2014, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.