08.11.2014 | Steuerpolitik

Arbeitskreis Steuerschätzungen: Korrektur nach unten

Bund, Länder und Gemeinden können in den nächsten Jahren mit moderat wachsenden Steuereinnahmen rechnen, die Schätzungen wurden allerdings leicht nach unten korrigiert, zeigen die aktuellen Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzungen.

© Bundesministerium der Finanzen

Die Steuereinnahmen werden sich entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung von 640,9 Mrd. Euro im Jahr 2014 auf rund 760,3 Mrd. Euro im Jahr 2019 erhöhen, prognostiziert der Arbeitskreis Steuerschätzungen. Gegenüber seiner letzten Prognose vom Mai 2014 hat der Arbeitskreis Steuerschätzungen seine Erwartungen für 2015 um 0,5 Mrd. Euro leicht nach unten korrigiert. Grund ist die zuletzt weniger dynamische gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland. Für die Folgejahre ab 2016 wird ebenfalls mit etwas geringeren Einnahmen gegenüber der letzten Schätzung gerechnet (2016: -2,9 Mrd. Euro; 2017: -1,3 Mrd. Euro; 2018: -0,8 Mrd. Euro).

Neuberechnung zeigt Mindereinnahmen

Auch die Steuereinnahmen der Länder und Kommunen werden ab 2015 gegenüber der Mai-Prognose geringfügig nach unten korrigiert. Für die Länder werden die Steuereinnahmen 2015 um 2,8 Mrd. Euro, 2016 um 3,2 Mrd. Euro, 2017 um 2,3 Mrd. Euro und 2018 um 2,0 Mrd. Euro verringert. Bei den Kommunen gehen die Steuereinnahmen um 1,3 Mrd. Euro im Jahr 2015, 1,2 Mrd. Euro im Jahr 2016, 1,0 Mrd. Euro im Jahr 2017 und 1,0 Mrd. Euro im Jahr 2018 zurück.

Trend dennoch positiv

Einen positiven Effekt auf die Steuereinnahmen haben die gute Beschäftigungslage und die robuste Inlandsnachfrage. Für das laufende Jahr 2014 werden die Steuereinnahmen im Vergleich mit der Steuerschätzung vom Mai 2014 insgesamt um 0,9 Mrd. Euro höher ausfallen. Für den Bund ergeben sich Mehreinnahmen von 0,7 Mrd. Euro und für die Länder von 0,6 Mrd. Euro. Die Schätzungen für die Gemeinden bleiben in etwa unverändert. „Der Bundeshaushalt ohne neue Schulden ab 2015 ist erreichbar. Das zeigt die aktuelle Steuerschätzung“, meint Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble.

(BMF / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 08.11.2014, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.