04.11.2014 | Gesetzentwurf

Regierung plant Änderungen im Steuerrecht

Die Bundesregierung plant wichtige Änderungen in Steuergesetzen. So soll es steuerliche Erleichterungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf geben. Für zusätzliche, außergewöhnliche Betreuungsleistungen soll ein Freibetrag von 600 Euro im Jahr eingeführt werden. 

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält mehrere Neuregelungen für das nationale Steuerrecht. So soll es steuerliche Erleichterungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf geben. Für zusätzliche, außergewöhnliche Betreuungsleistungen soll ein Freibetrag von 600 Euro im Jahr eingeführt werden. Dabei geht es um Betreuungskosten, "die kurzfristig aus zwingenden beruflich veranlassten Gründen entstehen". Erstmals sollen damit auch Betreuungskosten "in eng umgrenzten Rahmen steuerlich begünstig (werden), wenn sie im Privathaushalt des Arbeitnehmers anfallen".

Betreuungsleistungen, Ausbildungskosten und Versorgungsbezüge

Neu definiert werden soll der Begriff der ersten Berufsausbildung. Bisher sind Ausbildungskosten des Steuerpflichtigen bis zum Abschluss der Erstausbildung bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben abziehbar. Mit der Neuregelung soll vorgeschrieben werden, dass die Erstausbildung für eine gewisse Dauer angelegt sein muss und die zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln hat. Kurse zur Berufsorientierung und zur Erlangung der Fahrerlaubnis für Nutzfahrzeuge oder Gabelstapler sollen nicht als Erstausbildung gelten.

Bei Versorgungsbezügen soll - mit Übergangsfristen - die bisherige Besserstellerstellung von Zuschlägen für Kinderziehungszeiten wegfallen. Das Abzugsvolumen für Beiträge zugunsten einer Basisversorgung im Alter (gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerk oder private Basisrente) soll von 20.000 auf 40.000 Euro angehoben werden. Bei Betriebsveranstaltungen sollen Zuwendungen des Arbeitgebers keinen Arbeitslohn darstellen, wenn ihr Wert 150 Euro (bisher 110) nicht übersteigt. Die Freigrenze gilt für bis zu zwei Veranstaltungen jährlich.

Zollkodex und Wagniskapital

Außerdem will die Regierung die Abgabenordnung an den neuen Zollkodex der Europäischen Union anpassen. Der bisherige Zollkodex soll bis zum 1. Mai 2016 abgelöst werden. Vorgesehen ist in dem Gesetzentwurf auch die Einführung einer Steuerbefreiungsvorschrift für den INVEST-Zuschuss für Wagniskapital. 


(hib / STB Web)



Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 04.11.2014, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.