30.10.2014 | Steuerpolitik

Berlin Tax Conference 2014: 50 Staaten fordern mehr steuerliche Transparenz

50 Staaten haben eine multilaterale Vereinbarung zum automatischen steuerlichen Informationsaustausch unterzeichnet. Mit diesem Abkommen verpflichten sie sich, ab 2017 Daten zu Finanzkonten von Steuerpflichtigen, die in einem anderen Staat ansässig sind, an den betreffenden Staat zu übermitteln.

In der Erkenntnis, dass Steuerhinterziehung nur auf globaler Ebene wirksam bekämpft werden kann, hat die aus 52 Staaten und Jurisdiktionen bestehende Gruppe der Erstanwender ("Early Adopters") am 29.10.2014 im Bundesfinanzministerium die frühzeitige Einführung des neuen, einheitlichen und globalen Standards für den automatischen Austausch von Informationen über Steuerpflichtige beschlossen und dessen weltweite Umsetzung vorangebracht.

Ziel: Mehr Vertrauen in die Gerechtigkeit der Steuersysteme

Im Rahmen dieses neuen globalen Standards werden umfangreiche Informationen über ausländische Konten ("offshore accounts") ausgetauscht, darunter Informationen zu Kontosalden und zu den wirtschaftlich Berechtigten. So könne Steuerhinterziehung und Steuerbetrug bekämpft werden. Dank der Führungsrolle, die die Gruppe der Erstanwender übernommen hat und auch weiter wahrnehmen wird, haben inzwischen alle wichtigen Finanzplätze einen konkreten Zeitplan für den ersten Informationsaustausch im Jahr 2017 verabschiedet.

Liste der Unterzeichner

Die gemeinsame Erklärung unterzeichneten folgende Staaten und Gebiete: Argentinien, Barbados, Belgien, Bulgarien, Curacaо, Dänemark, Deutschland, Estland, Färöer, Finnland, Frankreich, Griechenland, Indien, Irland, Island, Italien, Kolumbien, Korea, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mauritius, Mexiko, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Seychellen, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und die unmittelbar der englischen Krone unterstehenden Gebiete (Isle of Man, Guernsey und Jersey) sowie die Überseegebiete des Vereinigten Königreiches (Anguillа, Bermuda, Britische Jungferninseln, Gibraltar, Kaimaninseln, Montserrat und Turks- und Caicosinseln), Zypern.

(BMF / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 30.10.2014, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.