20.10.2014 | Arbeitsmarkt

Zwei Drittel der Azubis werden übernommen

Gute Nachrichten: Rund zwei Drittel aller Ausbildungsabsolventen wurden im Jahr 2013 von ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen, zeigt eine Befragung von rund 16.000 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Die Übernahmequote befindet sich damit auf dem höchsten Stand seit Beginn der Erhebung im Jahr 1996.

Deutsche Betriebe haben zunehmend Schwierigkeiten bei der Besetzung ihrer Ausbildungsplätze. 2013 blieb jeder fünfte Ausbildungsplatz unbesetzt. Ostdeutsche Betriebe sind davon besonders betroffen: Sie konnten jeden dritten Ausbildungsplatz nicht besetzen. Eine entscheidende Rolle spielt hier der Geburtenrückgang nach der Wende. „Dennoch ist aber nicht nur die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen gestiegen, sondern auch die der Jugendlichen, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben: Im September 2012 waren noch 15.600 Bewerber unversorgt, im September 2013 waren es 21.000“, schreiben die IAB-Forscher.

Ein Fünftel bildet gar nicht aus

Über die Hälfte aller Betriebe ist ausbildungsberechtigt. 44 Prozent der Betriebe bildeten in den letzten sieben Jahren kontinuierlich und 37 Prozent der Betriebe mit Unterbrechung aus. 19 Prozent waren hingegen zu keinem Zeitpunkt seit der Erhebung der Daten ausbildungsaktiv. Mittel- und Großbetriebe bilden nur selten gar nicht aus. Die IAB-Arbeitsmarktforscher betonen: „Bemerkenswert erscheint jedoch auch, dass immerhin 25 Prozent der Kleinstbetriebe im Beobachtungszeitraum kontinuierlich ausgebildet haben und 48 Prozent dies mit Unterbrechung taten.“ Obwohl es für Kleinbetriebe schwieriger sei, die personellen, technischen und finanziellen Lasten für ein Engagement in der Berufsausbildung zu tragen und sie nur in größeren Abständen einen Bedarf an Nachwuchskräften haben, beteiligen sich viele dennoch zumindest temporär an der Ausbildung junger Frauen und Männer, erläutern die IAB-Forscher.

Die IAB-Studie steht hier zum Download bereit.

(IAB / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 20.10.2014, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.