24.09.2014 | Steuerhinterziehung

Kabinett beschließt verschärfte Regelungen zur Selbstanzeige

Die Hürden für eine strafbefreiende Selbstanzeige sollen künftig höher liegen. Die Bundesregierung hat am 24.09.2014 den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Zuvor hatten Bund und Länder gemeinsam die Eckpunkte erarbeitet, die von der Finanzministerkonferenz am 9. Mai 2014 beschlossen wurden. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Zu den wesentlichen Maßnahmen des Gesetzentwurfs zählt die Absenkung der Grenze, bis zu der eine Steuerhinterziehung (ohne Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrages) bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50.000 Euro auf 25.000 Euro. Bei darüber liegenden Beträgen ist nur bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlags ein Absehen von der Strafverfolgung möglich. Dieser Zuschlag wird nach dem Hinterziehungsvolumen gestaffelt (bei über 25.000 Euro: 10 Prozent, bei über 100.000 Euro: 15 Prozent und bei über 1 Million Euro: 20 Prozent). Bisher galt ein Zuschlag von 5 Prozent ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro.

Darüber hinaus müssen Steuerhinterzieher künftig für die vergangenen zehn Jahre "reinen Tisch machen" und die hinterzogenen Steuern für diese Jahre nachzahlen, um seine strafrechtliche Verfolgung zu vermeiden. Der Staat kann außerdem künftig bestimmte, nicht erklärte ausländische Kapitalerträge für noch weiter zurückliegende Zeiträume besteuern als bisher.

Zudem wird die Zahlung der Hinterziehungszinsen (sechs Prozent pro Jahr) Tatbestandsvoraussetzung für eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige.

(Bundesregierung / BMF / STB Web)



Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 24.09.2014, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.