22.08.2014 | Personal

Home Office immer beliebter bei Angestellten

Vier von zehn Beschäftigten arbeiten zeitweise von zu Hause aus, ergab eine BITKOM-Umfrage unter 1.006 Personen in Deutschland, darunter 620 Berufstätige.

Viele Berufstätige können heute dank schneller Internetverbindungen und Lösungen wie Voice-over-IP-Telefonie oder Videokonferenzen ortsunabhängig arbeiten. Tatsächlich gehört die Arbeit im Home Office für viele Arbeitnehmer bereits zum Alltag. Rund jeder vierte Arbeiter, Angestellte oder Beamte (23 Prozent) arbeitet hin und wieder von zu Hause aus, jeder fünfte (21 Prozent) sogar regelmäßig. Von den Befragten, die derzeit ein Home Office beruflich nicht nutzen, würden 41 Prozent dies gerne tun. Jeder Achte (12 Prozent) wünscht sich die Möglichkeit, regelmäßig von zu Hause aus zu arbeiten. Das ist das Ergebnis einer Befragung des Hightech-Verbands BITKOM.

Angestellte und Beamte haben die Nase vorn

Am seltensten nutzen Arbeiter ein Home Office, nur rund jeder fünfte (22 Prozent) arbeitet auch von zu Hause. Bei den Beamten sind es 43 Prozent, wobei mehr als jeder vierte (29 Prozent) sogar regelmäßig vom heimischen Schreibtisch aus arbeitet. Am häufigsten sind Angestellte im Home Office anzutreffen: Rund jeder zweite (51 Prozent) nutzt die Möglichkeit. 28 Prozent der Angestellten arbeiten dabei hin und wieder im privaten Arbeitszimmer, 23 Prozent regelmäßig. Bei den Angestellten, die bislang nicht im Home Office arbeiten, ist auch das Interesse am größten: Mehr als die Hälfte (55 Prozent) würden gerne zumindest hin und wieder von zu Hause arbeiten. Unter den Arbeitern ist der Wunsch nach Home Office die große Ausnahme – 79 Prozent haben daran kein Interesse.

Für Selbstständige Alltag

Ganz anders sieht das Bild aus, wenn man die Selbstständigen und Freiberufler betrachtet. Von ihnen nutzen alle die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Mehr als die Hälfte (53 Prozent) der Selbstständigen arbeiten regelmäßig vom heimischen Schreibtisch aus, der Rest (47 Prozent) zumindest hin und wieder.

(BITKOM / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 22.08.2014, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.