28.05.2014 | Untersuchung

Große Unterschiede beim Urlaubsgeld

45 Prozent der Beschäftigten erhalten von ihrem Arbeitgeber ein Urlaubsgeld, zeigt eine neue Online-Umfrage, an der sich rund 11.200 Beschäftigte beteiligt haben.

Beim Urlaubsgeld profitieren Beschäftigte stark von einer Tarifbindung ihres Arbeitgebers. Denn Beschäftigte mit Tarifbindung erhalten zu 59 Prozent ein Urlaubsgeld, Beschäftigte ohne Tarifbindung dagegen nur zu 33 Prozent, belegt die Umfrage der der Internetseite lohnspiegel.de, die vom Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird.

Ost-West-Gefälle noch immer vorhanden

Überraschenderweise bekommen Männer häufiger Urlaubsgeld (50 Prozent) als Frauen (38 Prozent). Wie auch in den Vorjahren der Anteil im Westen der Republik höher aus (48 Prozent) als im Osten (32 Prozent). In Kleinbetrieben unter 100 Beschäftigten gibt es seltener ein Urlaubsgeld (36 %) als in größeren Betrieben über 500 Beschäftigten (56 Prozent). Die Höhe des Urlaubsgelds fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus: Zwischen 155 und 2.204 Euro bekommen Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe in diesem Jahr als tarifliches Urlaubsgeld. Am wenigsten Geld für die Urlaubskasse bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Steinkohlenbergbau. Die höchsten Zahlungen erhalten Arbeitnehmer unter anderem in der Druck- sowie in der Metallindustrie. 

Keine Erhöhung in vielen Branchen

Gegenüber dem Vorjahr hat sich das tarifliche Urlaubsgeld in acht der untersuchten Branchen erhöht, und zwar zwischen 2,0 % (Textilindustrie Westfalen und Osnabrück), 3,0 Prozent (Einzelhandel, Papierverarbeitung), 3,2 Prozent (Versicherungsgewerbe), 3,4 Prozent (Metallindustrie), 5,3 Prozent (Gebäudereinigerhandwerk Ost o. Berlin) und bis zu 6,7 Prozent (Textilindustrie Ost). In vielen Branchen gab es keine Erhöhung (z.B. Bauhauptgewerbe, Druck, Chemie, Großhandel, Süßwarenindustrie, Landwirtschaft). Grund dafür: Entweder fanden keine Tarifverhandlungen statt oder das Urlaubsgeld ist als Festbetrag vereinbart, der nicht verändert wurde.

(Hans-Böckler-Stiftung / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 28.05.2014, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.