27.03.2014 |

Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung wird verschärft

Die Finanzminister der Länder haben sich für die Beibehaltung der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehungen ausgesprochen. Die Voraussetzungen, um die Straffreiheit zu erlangen, sollen allerdings deutlich verschärft werden. Rechtliche Details müssen noch geklärt werden.

Durch den Fall Hoeneß ist die strafbefreiende Selbstanzeige wieder in die Diskussion geraten. Nach einem Treffen der Finanzminister der Länder am 27. März 2014 soll die Selbstanzeige zwar beibehalten, jedoch deutlich verschärft werden.

So soll u.a. der Berichtigungszeitraum bei einfacher Steuerhinterziehung von bisher fünf auf zehn Jahre verlängert und der Zuschlag bei schwerer Steuerhinterziehung erhöht werden. Da das Instrument der Selbstanzeige weiterhin rechtssicher und handhabbar ausgestaltet sein müsse, seien Detailfragen noch zu klären.

Das Bundesfinanzministerium unterstützt diese Position. "Die Selbstanzeige darf kein bequemer Ausweg für den Steuerhinterzieher sein." so der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium der Finanzen Dr. Michael Meister.

(BMF / STB Web)



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